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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Markt Mering beabsichtigt keine planerischen Veränderungen oder sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnten.

 

Es wird darauf hingewiesen, der im Kataster als Mischwasserkanal dargestellte Kanal, ist eine Druckleitung und für den Geschosswohnungsbau nicht ausreichend dimensioniert. Die Abwasserbeseitigung des vorgesehenen Baugebietes kann nur als reines Trennsystem mit Versickerung (ohne Möglichkeit eines Anschlusses von Regenwasser an den Mischwasserkanal) ausgeführt werden. Nicht verschmutztes Niederschlagswasser sollte wenn möglich auf dem Grundstück versickert werden. Die Entwässerung der Stellplatzflächen hat nach Vorschrift zu erfolgen.

 

Zu § 11Es ist für Unterhaltsmaßnahmen am Gewässer des Hörlgrabens ein entsprechender Arbeitsbereich/ Bewegungsfläche vorzusehen, der auch mit Fahrzeugen ggf. befahren werden kann (Böschung nicht inbegriffen).

 

Zu C.4.6.1 Um den Unterhalt des Gewässers III. Ordnung Hörlgraben (offen wie verrohrt), ist der Markt Mering verantwortlich. Um diesen Unterhalt nachzukommen, ist ein Geh- und Fahrtrecht zu Gunsten des Markts Mering einzutragen.

 

Zu C.5.4Bei Gesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt, ist das Marktbauamt Mering evtl. auch zu beteiligen.

 

Hinweis:

Da der Hörlgraben bei starken Regenereignissen sehr viel Wasser mit sich führt, sollte der Spielplatz an einer anderen Stelle angeordnet werden.

 

Die Zufahrten für die Feuerwehr, Aufstellflächen und Bewegungsflächen sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen befahren werden können. Die Lasten sind dementsprechend bei der Tragfähigkeit der Tiefgaragendecke zu berücksichtigen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die allgemeinen Vorschriften zur Schmutzwasserentsorgung des neuen Wohnquartiers sind von den künftigen Bauherren im Rahmen der nachfolgenden konkreten Objektplanungen in enger Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband Obere Paar und dem Markt Mering zu beachten und im Rahmen der privaten Erschließungsplanung entsprechend umzusetzen. Da die anstehenden Böden nach den Erkenntnissen des vorläufigen geologischen Gutachtens des Instituts Dr. Haag GmbH für eine Versickerung nicht geeignet sind, soll das gesamte nicht verschmutzte Niederschlagswasser auf den privaten Grundstücksflächen zurückgehalten und den anliegenden Vorfluter (Hörlgraben) zugeleitet werden. Die Entwässerung der geplanten Stellplätze erfolgt nach den allgemein gültigen Vorschriften hierzu.

 

§ 11 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 66 wird zum Arbeitsbereich redaktionell fortgeschrieben.

 

Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Unterhalts werden die Flächen entlang des offenliegenden Abschnitts des Hörlgrabens mit Geh- und Fahrtrecht zu Gunsten des Markts Mering belegt.

 

Der Markt Mering wird über die Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt informiert und ggf. direkt hinzu gezogen.

 

Die künftige Gestaltung des Gewässers Hörlgraben sowie der sonstigen Freiflächen im Umfeld der neuen Wohngebäude (u.a. Spielplatz) orientiert sich an den Ergebnissen des hydraulischen Gutachtens der Arnold Consult AG vom 25.10.2018 (ergänzt am 31.10.2018), das in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ausgearbeitet wurde.

 

Die Vorgaben zur Gestaltung und zum Aufbau der Flächen für die Feuerwehr werden im Rahmen der nachfolgenden Objektplanung durch die späteren Bauherren entsprechend berücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Anregungen des Marktbaumeisters soweit in der Planzeichnung, im Textteil und in der Begründung des Bebauungsplans Nr. 66 zu berücksichtigen, soweit die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen (geologisches Gutachten, hydraulische Berechnungen, etc.) hierzu nicht entgegenstehen.

 

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Abstimmungsergebnis:   18 : 0

                                            abwesend: MGRin Häberle, MGR Lutz, MGR Resch

 

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