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Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 18.10.2018 unter Behauptung einer Vollmacht, die aber nicht nachgewiesen wurde, stellte Herr Marktgemeinderat Mayer mehrere Anträge.

 

1.Beschaffung von zwei oder mehr Geschwindigkeitsmessgeräten mit Smile-Funktion als Dauerinstallation.

 

Durch die Intention die Geräte dauerhaft am jeweiligen Standort zu installieren scheiden reine Akku-Geräte aus. Es müssen daher Geräte mit Stromanschluss und internem Akku beschafft werden. Diese Kombination ermöglicht die Anbringung an Straßenlaternen, die bereits über eine Stromzufuhr verfügen. Der interne Akku ist erforderlich, da die Straßenbeleuchtung tagsüber ausgeschaltet ist. Der Anschluss an eine Straßenlaterne erfordert aber Elektroarbeiten, insbesondere die Absicherung, damit nicht durch einen Defekt am Geschwindigkeitswarngerät die Straßenbeleuchtung komplett ausfällt. Für die Elektroarbeiten wurden noch keine Angebote eingeholt, doch werden die Kosten auf ca. 500,- € pro Standort geschätzt.

Die Installation an eigenen Halterungen, ohne Straßenlaterne, bedarf einer Verlegung von Stromleitungen. Dies würde ein Vielfaches an Kosten zu einem Anschluss an eine Straßenlaterne verursachen. Deshalb wurde diese Variante nicht weiter geprüft.

 

Die Fakten für Gerätebeschaffung hat Herr Sedlmeir ermittelt, da er für die Gemeinde Steindorf denselben Sachverhalt prüft. Die von ihm eingeholten Angebote für Geschwindigkeitswarngeräte bewegen sich zwischen 2.320,- und 3.700,- € brutto.

Mithin entstehen also Kosten in Höhe von rund 3.000,- bis 4.000,- € pro Standort.

 

 

2.Zur Erhöhung der Schulwegsicherheit soll das Versetzen des Ortsschildes in der Unterberger Straße weiter nach Westen geprüft und eventuell vorgenommen werden. Des Weiteren sollte die Beleuchtung an der Unterberger Straße bis zur Einmündung der Bürgermeister-Heinrich-Straße verlängert werden.

 

a)Ortsschild:

Nach Angaben des Sachbearbeiters der PI Friedberg Herrn Ortler im Rahmen der Verkehrsschau am 27.11.2018 ist eine Versetzung weiter nach Südwesten nicht zulässig.

Ein Ortsschild ist kein Verkehrszeichen mit regelnder Funktion. Eine geschlossene Ortschaft beginnt erst ab beidseitiger Bebauung. Erst ab hier gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und nicht ab dem Ortsschild. Die Polizei darf daher nicht in dem jetzigen Bereich zwischen Ortsschild und dem Bereich beidseitiger Bebauung die Geschwindigkeit überwachen - jedenfalls nicht auf 50 km/h, sondern auf die dort tatsächlich zulässige Höchstgeschwindigkeit. Eventuell ist die Vorschaltung eines 70 km/h-Bereiches vor dem Beginn der eigentlichen geschlossenen Ortschaft möglich.

 

b)Straßenbeleuchtung

Das Marktbauamt hat zwei Varianten geprüft. Für eine Verlegung auf der Südseite belaufen sich die geschätzten Kosten auf ca. 18.300,- € brutto. Für eine Verlegung auf der Nordseite kommt das Marktbauamt auf geschätzte Kosten von 21.500,- € brutto. Hier ist allerdings zu beachten, dass dem Markt Mering, wie hinlänglich und mehrmals im Gremium dargelegt, keinerlei Grundstück zur Verfügung steht. Es müsste ein Grunderwerb durchgeführt werden in der Größenordnung von 160 m². Die in der Kostenschätzung unterstellten Grunderwerbskosten von 7,- € /m² sind leider nicht richtig. Ein kontaktierter Landwirt ist bereit, für 125,- €/m² mit Aufpreis-Klausel eventuell zu verkaufen. Die Grunderwerbskosten sind daher mit 20.000,- € zu veranschlagen, was eine Erhöhung der Gesamtkosten auf 40.000,- € bewirken würde.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Standortfestlegung der dauerhaften Geschwindigkeitswarngeräte ist schwierig. Herr Ortler von der PI Friedberg führt während der Verkehrsschau aus, dass die Ortsschilder falsch stehen und außerdem nur Hinweisschilder ohne Verkehrsregelung sind. Entscheidend ist vielmehr der Begriff "innerhalb geschlossener Ortschaften". Sowohl in der Unterberger als auch in der Hörmannsberger Straße sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.

Die Geschwindigkeitswarngeräte könnten daher nur den tatsächlichen zulässigen Geschwindigkeitsbereich überprüfen. Eventuell wäre es möglich einen 70 km/h-Bereich vor Beginn der geschlossenen Ortschaft vorzuschalten. Damit würde aber offensichtlich, dass höhere Geschwindigkeiten zulässig sind, als durch das Ortsschild dem Autofahrer suggeriert wird. Genau das ist aber wohl nicht gewollt.

Im Übrigen geht Herr Ortler von einem Gewöhnungseffekt bei einer dauerhaften Installation aus. Er verweist noch auf den Umstand, dass ein Smile-Zeichen als Belohnung für den Autofahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, dann fehl am Platz ist, wenn es eine Gefahrenlage durch spielende Kinder am Straßenrand gibt. Dann wäre auch das Einhalten einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht gut, sondern der Autofahrer ist gehalten, seine Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Ein Smile-Zeichen wäre hier unangebracht.

 

Herr Ortler rät daher, die bestehenden Gegebenheiten, die sich in der Praxis bewährt haben, an beiden Straßen zu belassen.

 

Zur Straßenbeleuchtung kann ausgeführt werden, dass eine südlich gelegene Straßenbeleuchtung wenig Sinn macht, wenn die Fußgänger durch die Querungshilfe auf die Nordseite der Unterberger Straße gelenkt werden.

 

Für eine Straßenbeleuchtung am nördlichen Rand der Unterberger Straße hat sich das Gremium bisher immer dafür ausgesprochen, allerdings erst im Zuge der Bebauung Oberfeld II.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

Je nach Beschlussfassung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Smileymessgerätes.

 

2. Die Anfrage bezüglich Ortsschildstandorten ist erledigt.

 

3. An der Nordseite der Unterberger Str. von der Einmündung der Richard-Wagner-Str. bis zur Querungshilfe wird eine Strassenbeleuchtung angestrebt. Der erforderliche Grunderwerb ist mit dem Eigentümer zu verhandeln.

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Abstimmungsergebnis:   zu 1. :   19 : 2

                                           zu 2. :   21 : 0

                                           zu 3. :   21 : 0

 

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