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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung und Gewerbeeinheit wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.10.2018 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde in der Sitzung erteilt, da sich das Vorhaben nach Meinung des Gremiums nach § 34 BauGB einfügt. Darüber hinaus wurde einer Abstandsflächenübernahme auf das angrenzende Flurstück des Marktes Mering zugestimmt (siehe Beschlussbuchauszug). Derzeit liegt der Bauantrag zur Genehmigung beim Landratsamt Aichach-Friedberg.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ist das Vorhaben wie beantragt aufgrund der Hochwasserproblematik zwar baurechtlich genehmigungsfähig (nicht Prüfgegenstand im Baugenehmigungsverfahren), wird aber nicht empfohlen und wirft versicherungsrechtliche Probleme auf. Die entsprechenden Schreiben des Landratsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes sind der Beschlussvorlage beigefügt. Daher soll die Höhenlage um 0,50 Meter korrigiert werden. 25 cm werden aber innerhalb des Gebäudes über die Höhenlage des FFB EG aufgefangen, so dass das Gebäude nur um 25 cm höher als ursprünglich geplant werden soll. Aufgrund der längeren Abstandsflächen wird das Gebäude geringfügig in Richtung Süden verrückt, um keine zusätzliche Abstandsflächenübernahme auf das nördlich angrenzende Grundstück notwendig zu machen. Deshalb ändert sich auch die Größe der Fläche, für die eine Abstandsflächenübernahme durch den Markt Mering notwendig ist.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:30.12.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:11.02.2019

 

* Da es sich lediglich um eine Änderung zum bestehenden Bauantrag handelt, gibt es keine (neue) Fiktionsfrist.

 

 

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Hinsichtlich der Nachbarbeteiligung wird auf die beigefügte Beschlussvorlage verwiesen. Bezüglich der Änderungsplanung wurden, Stand jetzt, keine erneuten Unterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Hinsichtlich der rechtlich-fachlichen Würdigung wird auf den Beschlussbuchauszug vom 08.10.2018 verwiesen. Auch mit der geringfügig (+0,25 M.) erhöhten Gebäudehöhe fügt sich das geplante Objekt in Bezug auf die größeren Referenzobjekte Friedenaustraße 5 + 7 (Mehrfamilienhäuser) noch problemlos nach § 34 BauGB ein.

 

Durch die erhöhte Wandhöhe und das geringfügige verschieben des Gebäudes nach Süden ist nun auf einer größeren Fläche eine Abstandsflächenübernahme notwendig. Ursprünglich wurde einer Abstandsflächenübernahme von max. 1,776 Meter auf das gemeindliche Grundstück zugestimmt. Nach der geänderten Planung ist nun eine Abstandsflächenübernahme von max. 2,276 Metern notwendig. Da das Grundstück allerdings aufgrund der Grundstücksgröße und des Grundstückszuschnittes nicht baulich verwertbar ist, spielt es nach Ansicht der Verwaltung keine Rolle, die Abstandsflächenübernahme auch für eine größere Fläche zu gewähren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt. Auf wasserrechtliche Belange wird verwiesen. Einer Übernahme der Abstandsflächen auf das Grundstück des Marktes Mering, Flur-Nr. 2886/13, Gemarkung Mering, wie beantragt, wird zugestimmt. Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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