Sachverhalt:
Für das Haushaltjahr 2019 ist von Seiten des Wasserwerkes ein Straßenzug zur Sanierung des Leitungsnetzes sowie zusätzlich die Umverlegung einer Wasserleitung DN 250 AZ (Sportheimneubau) vorgesehen.
Als problematisch erweist sich die Tatsache, dass auf Grund der späten Vorlage eines genehmigten Haushaltes bereits mehrere Monate verstrichen sind, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Angestrebt wird für die Maßnahme jedoch ein frühzeitiger Baubeginn Anfang April. Zu diesem Zeitpunkt liegt erfahrungsgemäß noch kein genehmigter Haushalt vor, so dass formal erst dann mit den Planungs- und vor allem Auschreibungsleistungen begonnen werden kann.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Um einen rechtzeitigen Baubeginn gewährleisten zu können, bittet das Wasserwerk um Beschlussfassung zur Freigabe der Haushaltsmittel für die unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Maßnahmen. Damit könnte bereits im Januar/Februar 2019 mit den Planungs- und Ausschreibungsleistungen begonnen werden. In diesem Fall sind darüber hinaus auch bessere Ausschreibungsergebnisse zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2019: 220.000 €Einmalig 2019: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Verwaltungshaushalt:
Schwägerlstraße170.000 €
Umverlegung DN 250 AZ (Sportheim) 50.000 €
In den genannten Summen sind die erforderlichen Planungsleistungen enthalten.