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Sachverhalt:

In der vergangenen Sitzung des Marktgemeinderates wurden die beiden damals diskutierten Planungsvarianten beschlussmäßig abgelehnt. In der Kritik standen im Laufe der Beratung unter anderem die Baukosten.

Um diese gegebenenfalls reduzieren zu können, wurde von der Verwaltung und dem Ing. Büro WipflerPLAN noch geprüft, ob ein Vollausbau in Kombination mit einer Deckenverstärkung möglich wäre und wie sich dies auf die Dauerhaftigkeit des Straßenzuges auswirkt.

Die entsprechenden Überlegungen hierzu werden dem Gremium heute zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Folgende Gegenüberstellung / Zusammenfassung wurde uns vom Ing. Büro WipflerPLAN übergeben:

„Im Zuge der Prüfung einer möglichen Kosteneinsparung wurde untersucht, inwieweit die bestehende Bausubstanz des vorhandenen Straßenkörpers mit verwendet werden kann. Um die zukünftigen Verkehrsfunktionen darzustellen sind für den Bau der Hol- und Bring-Zone, des Geh- und Radweges auf der Westseite Ostseite, der Bushaltestellen und für den Umbau des Knotenpuntes in der Tratteilstraße zwingend Vollausbaubereiche notwendig. Neben Höhenanpassungen und Entwässerungseinrichtungen sind dafür Änderungen in der Lage/Breite der Verkehrsflächen ausschlaggebend. Für die heute bereits vorhandenen Gehweg- und Fahrbahnflächen, die auch später diese Funktion erfüllen, besteht die Möglichkeit nur Asphaltbeläge zu erneuern und den bestehenden Unterbau zu verwenden. Dies würde im ersten Schritt Einsparungen in Höhe von ca. 250.000,-- € bringen.

Bei der Qualität des vorhandenen Straßenunterbaues, der einen zu hohen Feinkornanteil besitzt, ist jedoch die Dauerhaftigkeit des Straßenkörpers beeinträchtigt  und die Lebensdauer der Fahrbahn entsprechend herabgesetzt.

Eine Sanierung der Fahrbahn nach wenigen Jahren, noch vor Erreichen der Lebensdauer eines vergleichbaren Vollausbaus würde sich als spätere Einzelmaßnahme mit höheren Baukosten in der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit des Ausbaues negativ auswirken.

Die Empfehlung des  Ing. Büro WipflerPLAN geht daher zum Vollausbau der Amberieustraße."

 

Wie aus der o.g. Gegenüberstellung vom Ing. Büro zu sehen ist, bringt die Kombination Vollausbau in Kombination einer Deckenverstärkung kurzfristig zwar eine  Kosteneinsparung in

 

 

 

Höhe von ca. 250.000 €, jedoch langfristig über einen Lebenszyklus einer Straße von 50 Jahren gerechnet, deutliche Nachteile in Bezug auf die Unterhalt- und Reparaturkosten mit sich.

Es ist davon auszugehen, dass auch mit deutlich höheren Kosten als den kurzfristig eingesparten  250.000 € zu rechnen ist.

Somit ist nach Auffassung der Verwaltung die Variante „Vollausbau" zu bevorzugen.

 

 

Geschäftsordnungsantrag MGR Resch:

 

Der Marktgemeinderat stimmt vor der Variantenauswahl zur Gestaltung des Straßenraumes über die Tatsache einer Einbahnregelung ab.

 

Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019:     70.000 / 100.000 €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Vom Ing. Büro WipflerPLAN wurden  Bruttokosten in Höhe von ca. 1.227.000 € genannt. Hinzuzurechnen sind noch ca. 40.000 € für die Straßenbeleuchtung und evtl. Mehrkosten für die Entsorgung des Aushubes (je nach Belastungsklasse - die Kostenschätzung basiert auf der Belastungsklasse Z 0).

Für die Baumaßnahme können keine Fördermittel beansprucht werden, lediglich für die Bereiche der Bussteige.

Im Haushalt 2019 werden für die Planungsleistungen unter HHSt. 6300-9420.115   70.000 €  (2020 - 200.000 € und 2021 30.000 €).

Für die Tiefbaumaßnahmen wurden unter HHSt. 6300-9500.115  100.000 € (2020 - 1.200.000 € und 2021 150.000 €) eingestellt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

1.) bezüglich der technischen Art und Weise der Bauausführung einen Vollausbau (inkl.

     Unterbau) der Verkehrsfläche.

 

2.) Der Marktgemeinderat beschließt eine Einbahnregelung beginnend ab der Fröbelstraße in

     südlicher Richtung.

 

3.) bezüglich der Gestaltung des Straßenraumes die Variante 4a (Einbahnregelung im

     gesamten Ausbaubereich zwischen Fröbelstraße und Tratteilstraße)

 

4.) Die Verwaltung wird bevollmächtigt den Folgeauftrag für die Leistungsphase 5 bis 9 an das Ing.

     Büro WipflerPLAN zu vergeben.

 

5.) Die Verwaltung wird weiter bevollmächtigt alle für die Baumaßnahme erforderlichen Aufträge,

     einschließlich aller Nachträge, sowie alle zur Ausführung der Baumaßnahme notwendig

     werdenden Maßnahmen, zu vergeben.

 

6.) Speed-Pipe-Rohre sollen nicht mitverlegt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu 1.22 : 1

zu 2.17 : 6

zu 3.16 : 7

zu 4.23 : 0

zu 5.23 : 0

zu 6.22 : 1

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