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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.08.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 mit gleichzeitiger 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 i.V.m. § 4 Abs.1 BauGB fand in der Zeit vom 28.08.2017 bis 29.09.2017 statt.

Im Anschluss daran fand die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.11.2017 bis einschließlich 11.12.2017 statt.

In der Marktgemeinderatsitzung am 21.12.2017 wurde dann die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, welche in der Zeit vom 07.02.2018 bis einschließlich 09.03.2018 statt fand.

Da sich die gesamte Planung zwischenzeitlich verändert hat und der Bebauungsplan von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einen Angebotsbebauungsplan geändert wurde, ist eine Abwägung der letzten erneuten Auslegung (07.02.2018 bis 09.03.2018) nicht mehr erforderlich. Die eingegangenen Stellungnahmen sind durch die grundsätzliche Änderung der Planung überholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der neue überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" sowie der aktuelle Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

Antrag MGR Resch:

Der Marktgemeinderat beschließt: Die in den textlichen Festsetzungen unter B §1 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. d für zulässig erklärten "Anlagen für sportliche und gesundheitliche Zwecke" werden neu unter Ziff. 3 Buchst. f eingereiht und sind damit nicht zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:    13 : 8

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ in der Fassung vom 21.02.2019 und beauftragt die Verwaltung die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

2. Ebenso billigt der Marktgemeinderat die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbepark Mering West“ in der Fassung vom 21.02.2019 und beauftragt die Verwaltung die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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