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Sachverhalt:

Mit Beschluß vom 03.07.2014 bewilligte der Marktgemeinderat der evangelischen Kirchengemeinde einen freiwilligen Baukostenzuschuß für den Neubau des Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße in Höhe von 50.000 EUR. Die Baukostenschätzung belief sich zum Antragszeitpunkt auf rund 800.000 EUR.

 

Zwischenzeitlich liegen die Baukosten bei 1.300.000 EUR. Mit Schreiben vom 11.12.2018 und 29.01.2019 beantragte die Kirchengemeinde deshalb weitere 40.000 EUR Baukostenzuschuß.

 

Daneben besteht bei der Kirchengemeinde der Wunsch nach einer Gestaltung der Martin-Luther-Straße als „Shared Space“, wobei die Kirchengemeinde selbst die Kosten für die Gestaltung des Vorplatzes auf dem kirchlichen Grundstück übernehmen würde und der Markt Mering die Kosten für die Neugestaltung der Straße übernehmen müßte. Die Kosten für die Gestaltung und Anpassung der Straßenfläche belaufen sich nach einer Schätzung des Marktbauamtes auf rund 87.000 EUR.

 

Bislang wurden nach Baufortschritt im Jahr 2018 25.000 EUR ausgezahlt.

 

Für die Bauvorhaben der katholischen Pfarrgemeinde in Mering wurden in den letzten Jahren folgende Baukostenzuschüsse gewährt:

 

Kapelle St. Franzisk: Zuschuß in Höhe von 25.000,00 EUR bei Baukosten in Höhe von 603.405,15 EUR (Fördersatz 4,14 %)

Mariä Himmelfahrt: Zuschuß in Höhe von 11.000,00 EUR bei Baukosten in Höhe von 247.092,17 EUR (Fördersatz 4,45 %)

St. Michael: Zuschuß in Höhe von 300.000,00 EUR bei Baukosten in Höhe von 3.314.148,50 EUR (Fördersatz 9,05 %)

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Ein Baukostenzuschuß an eine Kirchengemeinde ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, die in Art. 57 Abs. 1 GO wie folgt beschrieben wird:

 

„Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. 2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, abhängig von der Beschlußlage

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel für einen weiteren Baukostenzuschuß in Höhe von 40.000 EUR wären im Entwurf des Haushalt- und Finanzplans 2019 - 2022 bei HHSt. 3700-9870 zu veranschlagen.

Die Mitte für die Umgestaltung des Straßenbereichs vor dem evangelischen Gemeindehaus in Höhe von 87.000 EUR wären bei HHSt. 6300-5100 zu veranschlagen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Der Marktgemeinderat beschließt, der Evangelischen Kirchengemeinde Mering zum Neubau eines Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße wegen der Baukostenmehrung einen weiteren Zuschuß in Höhe von 40.000 EUR zum bereits bewilligten Zuschuß in Höhe von 50.000 EUR zu gewähren. Die Mittel sind im Haushalt- und Finanzplan 2019 bis 2022 bei HHSt. 3700-9870 zu veranschlagen.

 

2. Der Marktgemeinderat beschließt, in Abstimmung mit der Gestaltung des Vorplatzes des evangelischen Gemeindehauses in der Martin-Luther-Straße durch die Evangelische Kirchengemeinde den angrenzenden Straßenbereich neu und einheitlich zu gestalten. Eine technische Notwendigkeit besteht dafür nicht. Für die Gestaltung sind im Haushalt- und Finanzplan 2019 bis 2022 Mittel in Höhe von 87.000 EUR zusätzlich bei HHSt. 6300-5100 einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.21 : 0

zu 2.14 : 7

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