Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Für das geplante Vorhaben wurde bereits vor kurzem ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Dieser wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2018 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Bis Dato liegt noch keine Entscheidung der Genehmigungsbehörde vor. Trotzdem wird von den Bauherrn nun bereits ein Bauantrag eingereicht.
II.Fiktionsfrist
Eingang:14.01.2019
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:14.03.2019
Nächste Gemeinderatssitzung:28.02.2019
III.Nachbarbeteiligung
Baurechtlich gibt es zwei Nachbargrundstücke. Die entsprechenden Nachbarunterschriften liegen vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Hinsichtlich der rechtlich/fachlichen Würdigung wird auf die Beschlussvorlage vom Dezember 2018 verwiesen. Das geplante Gebäude fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2019: €Einmalig 2019: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Es ist abzuklären ob der Bauherr so lange warten möchte bis über den Vorbescheid entschieden wird.