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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Für das geplante Vorhaben wurde bereits vor kurzem ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Dieser wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2018 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Bis Dato liegt noch keine Entscheidung der Genehmigungsbehörde vor. Trotzdem wird von den Bauherrn nun bereits ein Bauantrag eingereicht.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:14.01.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:14.03.2019

Nächste Gemeinderatssitzung:28.02.2019

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es zwei Nachbargrundstücke. Die entsprechenden Nachbarunterschriften liegen vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Hinsichtlich der rechtlich/fachlichen Würdigung wird auf die Beschlussvorlage vom Dezember 2018 verwiesen. Das geplante Gebäude fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Es ist abzuklären ob der Bauherr so lange warten möchte bis über den Vorbescheid entschieden wird.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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