Reduzieren

Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.02.2019 behandelt und gemäß Geschäftsordnungsantrag vertagt. Daher muss nun erneut abschließend über den Bauantrag beraten werden:

 

In dem bestehenden Gebäudekomplex Ohmstraße 2-6 hat ein Mieterwechsel stattgefunden.

In das bisherige Einzelhandelsgeschäft für Matratzen und Bettenzubehör soll nun eine Apotheke untergebracht werden. Baulich werden, außer den an sich baurechtlich verfahrensfreien Maßnahmen wie dem Einbau eines Fenster, Türe und der Einbau und Abbruch von nichttragenden Bauteilen (Innenwände) keine baulichen Änderungen vorgenommen. Die Grundflächenzahl I (Hauptgebäude) bleibt somit unverändert bei 0,34; die Grundflächenzahl II (Hauptgebäude + Nebenanlagen und befestigte Fläche) bei 0,68 und die Geschossflächenzahl bei 0,35.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:28.01.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:28.03.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:01.04.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es drei Nachbargrundstücke. Zwei davon sind im Besitz des Marktes Mering. Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Einzelhandel für Matratzen und Bettenzubehör

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben fällt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 a „Nördlich der Umgehungsstraße“ und beurteilt sich nach dessen Festsetzungen. Relevant ist hier die 8. Änderung des Bebauungsplanes vom 07.11.2012, der zentrumrelevante Betriebe dem Grunde nach ausschließt. Allerdings sieht Nr. 2 (Erweiterter Bestandsschutz) der Änderungssatzung eine Ausnahme hierzu vor: Gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 a „Nördlich der Umgehungsstraße“ festgesetzt, dass Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen von bestehenden Einzelhandelsbetrieben ausnahmsweise zugelassen werden können. Erweiterungen können nur zugelassen werden, sofern sie dem Bestand funktionell untergeordnet sind.“  Somit müsste zur Umnutzung des Gebäude(teils) eine Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von dieser Festsetzung des Bebauungsplanes erteilt werden.

 

Wie auch die vorherige Nutzung ist die neue Nutzung als Verkaufsstätte (Laden-, Waren- und Geschäftshäuser) gemäß 3.1 der Stellplatzsatzung des Marktes Mering einzuordnen. Da sich die Verkaufsfläche nicht erhöht, entsteht auch kein zusätzlicher Stellplatzbedarf. Alle Nutzungen auf dem Grundstück lösen zusammen einen Stellplatzbedarf von 183 Stellplätzen aus, diese Anzahl von Stellplätzen steht auch auf dem Grundstück zur Verfügung. Der Stellplatznachweis ist somit auch erbracht.

 

Der Bauherr möchte zusätzlich, wenn möglich, eine weitere Ausfahrt aus dem Grundstück im westlichen Bereich schaffen. Dies soll die problematische Ausfahrtssituation aus dem Grundstück bzw. einen Rückstau von ausfahrenden PKW's aus dem Parkplatz vermeiden oder zumindest die derzeitige Situation verbessern (s. Lageplan in der Anlage). Diesbezüglich wurde die Straßenverkehrsbehörde um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zudem eine Ausnahme gemäß Nr. 2 der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 24 a „Nördlich der Umgehungsstraße“ - 8. Änderung bezüglich der Umnutzung des Bestandsgebäude (Teilbereich) in eine Apotheke / Ausschluss zentrumsrelevanter Betriebe.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Die Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt ist entfallen, da der Bauherr den Bauantrag am 11.03.2019 schriftlich zurückgenommen hat.

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.