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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der neue Eigentümer der Schloßmühle, Bouttevillestraße 23, beantragt die Umnutzung von bisherigen Räumen für Vereinszwecke in Wohnungen. Insgesamt sollen 11 Wohneinheiten im Erdgeschoss, sowie im 1. und 2. Obergeschoss entstehen. Das Heimatmuseum im Dachgeschoss bleibt bestehen. Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert, es werden auf der Ostfassade lediglich bodentiefe Fenster mit französischen Balkonen eingebaut.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:07.02.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:07.04.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:01.04.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück grenzt im Osten an die Bouttevillestraße und im Süden an den Schießhäuslweg (öffentliche Verkehrsflächen), sowie im Westen an die Paar (öffentliches Gewässer). Daher gibt nur ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinne im Norden. Die entsprechende Unterschrift des Eigentümers liegt im Bauantrag vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten, rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Danach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. In der näheren Umgebung ist eine Wohnbebauung zahlreich vorhanden, daher fügt sich das Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung ein. Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben ein, da sich die Kubatur des Gebäudes, wie bereits erwähnt, nicht ändert.

 

Stellplätze:

 

Der Umbau der Mühle I löste laut Genehmigungsbescheid vom 25.05.1993 des Landratsamtes Aichach-Friedberg einen Stellplatzbedarf von insgesamt 23 Stellplätzen aus. Der Umbau der Mühle II (Bescheid 04.12.1995) löste nochmals einen weiteren Bedarf von weiteren 21 Stellplätzen aus. Der Gesamtbedarf von somit gesamt 44 Stellplätzen ist (bzw. war) tatsächlich allerdings nicht bzw. noch nie vorhanden. Tatsächlich sind nur einige, nicht markierte Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden. Darüber hinaus befinden sich in der Nähe öffentliche Stellplätze auf dem Gelände der ehemaligen Hochtenne bzw. auf dem Grundstück gegenüber zwischen Paar und Bouttevillestraße. Diese können aber nicht als Stellplatznachweis gesehen werden.

 

Insgesamt sollen 6 Wohnungen mit einer Wohnfläche von unter 50 m2 (je ein Stellplatz) und 5 Wohnungen zwischen 50 und 80 m2 (je 1,5 Stellplätze) entstehen. Daraus errechnet sich ein Stellplatzbedarf von 13,5 Stellplätzen. Hinzu kommen nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering noch 1,35 Stellplätze für Besucher (10 %). Somit löst die Nutzungsänderung einen Stellplatzbedarf von 15 Stellplätze aus. Der Bauherr bezieht sich im Stellplatznachweis des Bauantrages auf den Genehmigungsbescheid vom 25.05.1993 zum Umbau der Mühle I. Aus dem Bescheid geht hervor, dass 8 der insgesamt 23 notwendigen Stellplätze gegen Zahlung an den Markt Mering abgelöst werden können. Tatsächlich wurden allerdings keine Stellplätze abgelöst. Der Bauherr subtrahiert diese 8 Stellplätze vom Stellplatzbedarf (15 Stellplätze) und würde somit laut Stellplatzplan nur 7 (neue) Stellplätze auf dem Grundstück herstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Der Bau- und Umweltausschuss teilt dem Landratsamt Aichach-Friedberg mit, das aus Sicht des Gremiums der Stellplatznachweis nicht erbracht ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

1:12

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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