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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Ein in der Vergangenheit als Personalraum genutzter Raum im Untergeschoss im Objekt Bahnhofstraße 15 soll zu einer Wohneinheit umgebaut werden. Hierzu wurde eine Nutzungsänderung beantragt. Bauliche Änderungen am Gebäude selbst werden nicht vorgenommen, es wird lediglich ein 1-Zimmer-Appartement (35,06 m2 Wohnfläche) eingebaut.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:21.02.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:21.04.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:01.04.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es vier Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Für das Baugrundstück gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, das Vorhaben beurteilt sich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Die Vorgaben der BayBO hinsichtlich gesunder Wohnverhältnisse (§ 34 Abs. 1 BauGB) sind gegeben (ausreichende Deckenhöhe, ausreichende Belichtung).

 

Gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Mering löst eine Wohneinheit unter 50 m2 einen Stellplatzbedarf von einem Stellplatz aus. Der Stellplatznachweis wird über einen Stellplatz in der bestehenden Tiefgarage erbracht. Im Rahmen der Nutzungsänderung der ehemals im Gebäude untergebrachten Gaststätte in zwei Wohneinheiten (baurechtlich durch das Landratsamt am 01.03.2017 genehmigt) hat sich der gesamte Stellplatzbedarf für das Gebäude deutlich verringert, da für Wohnungen deutlich weniger Stellplätze benötigt werden als für eine Gaststättennutzung (15 Stellplatz je 15 m2 Nutzfläche). Somit ist derzeit der Bedarf übererfüllt und der Stellplatznachweis ist somit erbracht. Das Appartement wird gemeinsam mit dem Tiefgaragenstellplatz vom Bauträger an den Käufer veräußert. Somit steht dem Eigentümer dieser Stellplatz dauerhaft fest zur Verfügung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

MGR Hendlmeier ist zum Zeitpunkt der Beratung und der Beschlussfassung über diesen TOP nicht anwesend.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich die Nutzungsänderung nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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