Reduzieren

Sachverhalt:

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das Grundstück Gärtnerstraße 2 soll veräußert werden. Ein potentieller Käufer stellt nun einen Antrag auf Vorbescheid, um Fragen zu einer möglichen Wohnbebauung abzuklären. Der Antragsteller möchte ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Grundstück errichten. Es ist eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss geplant. Der nördliche Gebäudeteil ist mit Maßen von 16,00 x 16,75 Metern und Satteldach mit zwei Dachgauben eingezeichnet. Der südliche Gebäudeteil ist mit 10,00 x 8,50 Metern und Walmdach geplant. Die beiden Gebäudeteile sollen über einen zweigeschossigen Zwischenbau mit Dachterrasse verbunden werden. Die Stellplätze sind im Norden des Grundstückes an der Gärtnerstraße angeordnet.

 

Es sollen folgende Punkte erläutert bzw. geklärt werden:

 

1.Darf auf dem Grundstück Gärtnerstraße 2 in Mering aus immissionsschutzgründen ein Mehrfamilienhaus errichtet werden? Hintergrund ist die umliegende landwirtschaftliche Nutzung zweier Grundstücke.

2.Es wird die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen + ausgebautem Dachgeschoss, sowie die Genehmigungsfähigkeit der Dachterrasse auf dem Zwischenbaukörper erfragt.

3.Ist eine Dachneigung mit 38 bis 45° Grad möglich?

4.Stellplätze nach Stellplatzsatzung in Tiefgarage mit 25 % oberirdischen Stellplätzen.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:*

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:01.04.2019

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage lag lediglich eine formlose Bauvoranfrage vor. Die Fiktionsfrist beginnt erst ab Eingang aller für einen Antrag auf Vorbescheid notwendigen Unterlagen.

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Nachbarunterschriften der fünf baurechtlichen Nachbarflurstücke liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Zu den oben genannten Punkten 1-4 wird wie folgt Stellung genommen:

 

1.Darf auf dem Grundstück Gärtnerstraße 2 in Mering aus immissionsschutzgründen ein Mehrfamilienhaus errichtet werden? Hintergrund ist die umliegende landwirtschaftliche Nutzung zweier Grundstücke:

 

Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO), in diesem Bereich bestehen aktuell bereits gewerbliche Nutzungen, Wohnnutzungen und landwirtschaftliche Nutzungen nebeneinander. Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung grundsätzlich in die nähere Umgebung ein. Die Frage, ob unmittelbar neben der aktiven landwirtschaftlichen Nutzung eine Wohnbebauung möglich ist, bzw. mit welchen Auflagen, zielt allerdings konkret auf immissionsschutzrechtliche Belange ab. Daher obliegt die Beantwortung dieser Fragestellung dem Landratsamt bzw. der Fachstelle Immissionsschutz im Landratsamt.

 

2.Es wird die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen + ausgebautem Dachgeschoss, sowie die Genehmigungsfähigkeit der Dachterrasse auf dem Zwischenbaukörper erfragt:

 

Eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss ist in der näheren Umgebung bereits zahlreich vorhanden, in der angrenzenden Augsburger Straße gibt es sogar eine noch massivere Bebauung. Daher würde sich ein entsprechender Gebäudekomplex mit dieser Kubatur einfügen. Eine Errichtung einer Dachterrasse ist dem Grunde nach möglich, die entsprechenden Abstandsflächen sind in diesem Bereich, wie auch vom gesamten Gebäude, jedoch einzuhalten.

 

3.Ist eine Dachneigung mit 38 bis 45° Grad möglich?:

 

Die Dachform und Dachneigung ist kein Kriterium des Einfügens gemäß § 34 BauGB. Daher ist eine entsprechende Dachneigung ohne weiteres möglich.

 

4. Stellplätze nach Stellplatzsatzung in Tiefgarage mit 25 % oberirdischen Stellplätzen.:

 

Gemäß Stellplatzsatzung des Marktes Mering müssen 25 % der Anwohnerstellplätze oberirdisch hergestellt werden. Es ist zu beachten, dass zusätzlich die 10 % Besucherstellplätze oberirdisch und frei anfahrbar situiert werden müssen. Darüber hinaus können die restlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage angeordnet werden. Da noch keine Detailplanung vorliegt, ist der notwendige Stellplatzbedarf noch nicht ermittelbar. In einem eventuellen, späteren Baugenehmigungsverfahren sind die Stellplätze jedoch entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Mering herzustellen.

 

Neben der Notwendigkeit des Einfügens muss gemäß § 34 BauGB auch die Erschließung gesichert sein. Daher wurden seitens der Verwaltung die Fachabteilungen Wasserwerk, technisches Bauamt und Straßenverkehrsbehörde beteiligt. Seitens des Wassermeisters wurde folgende Stellungnahme abgegeben: Das bestehende Gebäude wurde aufgrund Baufälligkeit bereits vom Versorgungsnetz abgetrennt. Der Anschluss des neuen Gebäudes (Mehrfamilienhaus) ist problemlos möglich. Die benötigte Trinkwassermenge kann vom Versorgungsnetz zur Verfügung gestellt werden. In puncto Brandschutz muss der Bauträger eine Ergiebigkeitsmessung beauftragen. Eine Rücksprache mit der Feuerwehr Mering ist zu empfehlen.

 

Aus verkehrstechnischer Sicht bestehen im Grunde keine Bedenken. Es wird angeraten, die baulichen Übergangsbereiche von der Tiefgaragenausfahrt in die Fahrbahn gut einsehbar zu gestalten. Auf sichteinschränkende Anlagen und Bepflanzungen sollte verzichtet werden.

Der Kanalanschluss ist gewährleistet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

MGR Enzensberger stellt den Geschäftsordnungsantrag, einen späteren Bauantrag entgegen der Geschäftsordnung des Marktes Mering nicht auf dem Verwaltungswege, sondern erneut durch den Bau- und Umweltausschuss behandeln zu lassen.

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

1. Geschäftsordnungsantrag des MGR Enzensberger: Behandlung eines späteren Bauantrages entgegen der Geschäftsordnung nicht im Verwaltungswege, sondern durch den Bau- und Umweltausschuss.

 

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid. Auf immissionsschutzrechtliche Belange wird hingewiesen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.:) 8:5

 

zu 2.:) 12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.