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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.02.2019 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1.Nutzungsänderung von Teilflächen im Obergeschoss zu Büro, Flößerstraße 17

2.Wohnhausneubau mit Stellplätzen, Am Oberfeld 2

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1.Neubau Einfamilienhaus - Tektur zum Wegfall der Unterkellerung, Bahnhofring 29

2.Errichtung eines Cafe's - Tektur zum Bau einer Verbindungstüre zwischen Küche und Müll/Leergut, Holzgartenstraße 13 a

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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