Bürgermeister Kandler spricht in einleitenden Worten die fehlende örtliche Polizeipräsenz, den Ärztemangel, den Mangel an Kita- und Schulplätzen sowie die bisher erfolgreiche Integrationstätigkeit in dezentralen Unterkünften koordiniert durch die vom Markt Mering finanzierte Asylkoordinatorin an.
Regierungsvizepräsident Gediga erläutert dem Gremium und den Zuhörern die aktuelle Situation. Demnach ist das Ankerzentrum in Donauwörth überbelegt. Bereits jetzt müssen fünf von sieben bayerischen Regierungsbezirken neben ihren Ankerzentren auf Grund der Überbelegung sog. Wohndependancen betreiben. Ausnahmen sind hier lediglich Schweinfurth und Bamberg mit ausreichenden Kapazitäten in ehemaligen Kasernen. Eine wesentliche Änderung der Abläufe in der Asylbearbeitung hat sich zum 01.01.2018 ergeben. Seither werden sog. "Dublin-Menschen" auf zwei Jahre zum Aufenthalt in den Aufnahmeeinrichtungen verpflichtet. Dies betrifft vor allem Asylbewerber aus Gambia, Nigeria und vereinzelt aus der Türkei. Der Standort Donauwörth war 2015 im Rahmen der damaligen Flüchtlingskrise für 600 Menschen konzipiert. Zwischenzeitlich wurde eine Aufstockung auf 1000 Personen beschlossen, jedoch ohne auf dem Gelände zusätzliche Wohngebäude zu errichten. Dies führt zu großer Enge in den bestehenden Unterkünften. Zur Frage, warum genau der Standort Mering , äußert sich Regierungsvizepräsident Gediga wie folgt: Die früher gängigen Hallenstrukturen waren auf Dauer nicht mehr zumutbar, da gerade mit der oben genannten Gesetzesänderung längere Verweilzeiten entstanden sind. Auf Grund der Überbelegung von Donauwörth wurden zunächst Außenstellen in Inningen, Am Kobelweg in Augsburg sowie jetzt in Neu-Ulm realisiert. Da aber der Flüchtlingszuwachs mit aktuell ca. 90 Personen pro Monat in Schwaben erhalten bleibt, muss nunmehr auch die Unterkunft in Mering genutzt werden. Weitere Standorte im Regierungsbezirk Schwaben sind nach den Worten von Herrn Gediga nicht vorhanden.
In der anschließenden Diskussion bzw. Fragerunde wurden folgende wesentliche Antworten gegeben:
Herr Gediga (Regierung von Schwaben)
> Die Nutzung des Standortes in Mering als Außenstelle eines größeren Ankerzentrums ist
beschlossene Sache.
> Das Ankerzentrum Donauwörth wird laut vorliegender Vereinbarung zum 31.12.2019
geschlossen. Der Standort eines neuen Ankerzentrums als Ersatz ist noch nicht bekannt.
Mering wird auch Außenstelle einer neuen Ankereinrichtung nach Schließung von Donauwörth
bleiben.
> Der Mietvertrag für das Objekt Hörmannsberger Straße 18 wurde im Jahr 2015 abgeschlossen
und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Was danach geschieht ist nicht bekannt.
> Ankerzentren wurden dafür eingerichtet, dass Behördenapparat und Wohnungen an einer
Stelle konzentriert sind, um eine zentrale und zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
> Grundvoraussetzung für den Betrieb eines Ankerzentrums inklusive Außenstellen ist eine
entsprechende Raumstruktur für die Wohnnutzung inklusive Sozial- und Sanitärräumen sowie
einer "Kantine".
> Im Kobelweg in Augsburg besteht die Möglichkeit einen mit Mering vergleichbaren Standort zu
besichtigen. Ein Sicherheitsdienst sorgt hier auf Basis einer strengen Hausordnung für
geregelte Abläufe.
Herr Kurtenbach (Regierung von Schwaben )
>Der tägliche Betrieb wird durch einen Sicherheitsdienst überwacht und geregelt, die Versorgung
der Bewohner erfolgt über einen Caterer.
> Für die Bewohner werden verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten:
Arbeitsgelegenheiten im Gelände wie Dolmetschertätigkeiten, Reinigungsarbeiten,
Wegweiserkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie 300
Unterrichtseinheiten bzgl. deutscher Sprache und Kultur; ergänzend sollen über einen
Ehrenamtskoordinator weitere Angebote gemacht werden.
> Die Bewohner erhalten im Wesentlichen Sachleistungen, aber auch ein Taschengeld in Höhe
von max. 135 € mtl. pro Alleinreisendem. Das Taschengeldminimum nach Abzug von
Sachleistungen beträgt 94 €.
> Das Gelände wird eingezäunt, es erfolgen Ein- und Auslasskontrollen durch den
Sicherheitsdienst. Während der üblichen Dienstzeiten von Montag bis Freitag (8.00 - 17.00
Uhr) stehen drei Mitarbeiter der Regierung von Schwaben auf dem Gelände als
Ansprechpartner zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Aufgabe der
eingesetzte Sicherheitsdienst.
> Die medizinische Versorgung soll durch Honorarverträge mit Ärzten vor Ort sowie über den
kassenärztlichen Bereitschaftsdienst gewährleistet werden.
> Ansprechpartner für Bevölkerung und ehrenamtlichen Helfern sind die Mitarbeiter der
Regierung von Schwaben, die Flüchtlingsintegrationsberatung sowie der von der Regierung
eingesetzte Ehrenamtskoordinator.
> Die Verweildauer in Ankerzentren beträgt maximal zwei Jahre. Der Durchschnitt aktuell liegt
bei 6-9 Monaten mit steigender Tendenz auf Grund der oben dargestellten gesetzlichen
Änderung.
Herr Wagenpfeil (PI Friedberg)
Abschiebungen im Landkreis Aichach-Friedberg erfolgen in Kooperation zwischen der örtlichen Polizeiinspektion sowie der im Polizeipräsidium angesiedelten "PI Augsburg Ergänzungsdienste". Auch in den bisherigen dezentralen Unterkünften werden demnach Abschiebungen vollzogen.
Frau Losinger (Landratsamt)
Im Vollzug der Abschiebungen gibt es keinen Unterschied zwischen Ankerzentren und dezentralen Unterkünften. Aktuell gibt es im Landkreis 250 vollziehbare Abschiebungen, weitere 200 anstehende Fälle werden erwartet.
Weitere Nachfragen aus dem Gremium werden wie folgt beantwortet:
> Durch die Bewohner entsteht kein zusätzlicher örtlicher Bedarf an Kindergarten- und
Schulplätzen.
> In der Einrichtung werden Familien und alleinreisende Männer untergebracht.
> Die Nutzung des Objekts wird wohl in einigen Monaten beginnen. Es sind noch bauliche '
Maßnahmen sowie die Organisation des Caterings erforderlich.
> Die Grundbedürfnisse der Bewohner werden immer gedeckt, als Leistungsbeschränkung
kommt lediglich eine Einschränkung des Taschengeldes in Betracht.
> Die Personalstärke der PI Friedberg beträgt aktuell 50 Beschäftigte. Diese decken ein
Einsatzgebiet von 350 km² mit 70.000 Einwohnern ab. Dies reicht für den Standard aus, im
Bedarfsfall werden Unterstützungskräfte aus Augsburg angefordert. Diese kommen
zuverlässig, auf Grund der Anfahrt dauert dies jedoch.
> Die Personalstärke des Sicherheitsdiensts in der Außenstelle Kobelweg Augsburg liegt
tagsüber bei 10 und nachts bei 8 Personen.
> Für Schäden, die ggf. durch Bewohner verursacht werden, sind ausschließlich die jeweiligen
Verursacher in der Haftung, eine Fremdhaftung besteht nicht.
> Die Anerkennungsquoten liegen aktuell für Türken bei 50 %, für Nigerianer bei 10 % sowie für
Gambier bei 8 %.
> Eine nächtliche Ausgangssperre oder ähnliches für die Bewohner der Einrichtungen besteht
nicht.
> In Außenstellen von Ankerzentren wohnen Asylbewerber, deren Verfahren abgeschlossen ist.
Das bedeutet, dass alle Verfahrensschritte durchlaufen sind, eine Entscheidung jedoch noch
aussteht.
> In die Einrichtungen dürfen von außen nur "geprüfte" Ehrenamtliche, die in der Einrichtung un-
terstützend tätig sein möchten.