Reduzieren

Sachverhalt:

 

In dem bestehenden Dreiparteienwohnhaus soll in der Erdgeschoßwohnung ein 7,9 m² Wohnraum in einen Friseurraum umgenutzt werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Durch die Nutzungsänderung wird ein zusätzlicher Stellplatz gemäß der aktuell gültigen Stellplatzsatzung des Marktes Mering benötigt.

Dieser ist im Eingabeplan eingezeichnet. Der Stellplatznachweis ist somit erfüllt.

Das Vorhaben ist zulässig, da es sich nach § 34 BauGB einfügt

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.