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Sachverhalt:

 

Erster Bürgermeister Kandler verliest folgenden Sachverhalt:

 

Behandlung zweier Bauanträge zu CEF-Maßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ des Marktes Mering

 

-1. Herstellung einer Mulde mit Seige und

-2. Aufschüttung auf CEF-Flächen

 

in Form einer dringlichen Anordnung.

 

Es wird bekannt gegeben, dass das gemeindliche Einvernehmen aus Dringlichkeitsgründen sofort zu erteilen war.

 

Die Bautätigkeiten zur Herstellung der CEF-Maßnahmen wurde durch das LRA eingestellt. Der Markt Mering wurde aufgefordert jeweils einen Bauantrag zu erstellen und die vorgenannten Maßnahmen genehmigen zu lassen.

 

Da die Entwicklung und die Erschließung des Gewerbeparkes Mering zeitlich von der Herstellung der CEF-Maßnahmen abhängig ist, war es angezeigt die Bauanträge sofort zu bearbeiten und weiterzuleiten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss wird gebeten, dies zur Kenntnis zu nehmen!

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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