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Sachverhalt:

Von Seiten der Verwaltung wurde am 05.11.2018 die Ausweisung eines Einzelparkplatzes westlich des Gehweges auf Höhe des Übergangs Luitpoldstraße / Fuchsberg beantragt.

 

Dies sollte die aktuell oftmals tagelange Dauerbelegung des Platzes durch Anwohner im direkten Umfeld unterbinden und gleichzeitig einen öffentlichen Parkplatz schaffen, der z.B. auch für Besucher der Praxisclinic Mering oder anderer Einrichtungen und Praxen in der Nähe nutzbar ist.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde ins Frühjahr 2019 vertagt, um einem späteren Beschluss  eine Ortsbesichtigung voranzustellen.

 

Zwischenzeitlich wurde von Seiten des Marktbauamtes planerisch festgestellt, dass tatsächlich die Ausweisung von 2 Parkplätzen (teilweise auch durch die Entfernung des Baumes) möglich wäre. Hierzu werden nunmehr insgesamt 3 praktikable Ausführungsvarianten zur Wahl gestellt, deren Stellplatzpositionen sich detailliert in den beigefügten Plänen wiederfinden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist der beantragte Bereich kein Bestandteil des Gehweges an der Luitpoldstraße.

 

Der Platz liegt westlich des durch eine einreihige Pflasterung eindeutig definierten Gehweges. Zudem führt die direkte Verbindung zum Fuchsberg nicht auf einen weiterführenden Gehweg am Fuchsberg. Auch die Sperrung durch einen Poller, der eine Nutzung mit Kinderwagen erschwert oder sogar unmöglich macht, ist ein deutliches Indiz, dass es sich nicht um den Teil eines Gehweges handelt.

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsbehörde zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hatte zum ursprünglich beantragten Einzelparkplatz bei einer Besichtigung vor Ort Stellung genommen und unterstützte den ursprünglichen Vorschlag.

 

Das angezeigte Bestreben, die Fläche an einen Nachbarn/-in zum Bodenrichtwert zu verkaufen wurde durch den 1. Bürgermeister geprüft. Grundsätzlich wurde von dessen/deren Seite Interesse bekundet.

 

Auch wenn es sich nicht um den Teil eines Gehweges handelt, ist der Bereich aber trotz

allem als Teil von der Widmung der Ortsstraße umfasst.

Eine solche Widmung könnte in Teilen nur aufgehoben werden, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Dies muss bei einem Privatverkauf verneint werden.

Alternativ könnte sich die Verkehrsbedeutung geändert haben. Dies ist ebenfalls nicht der Fall, da wir seit vielen Jahren dort eine unveränderte Nutzung haben.

 

Ein Verkauf ist daher nicht möglich und wird infolgedessen auch nicht als Beschlussvorschlag aufgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: Die Markierungsarbeiten sind unabhängig von der beschlossenen Variante nicht sicher zu beziffern, da diese im Rahmen eines Gesamtangebotes vergeben werden.

Material- und Arbeitskosten je Verkehrszeichen ca. 200 €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Variante 1.:) Verkauf der Fläche an den angrenzenden Anlieger

 

Variante 2.:) Ausweisung von zwei Parkplätzen

 

Westlich des Gehweges auf Höhe des Übergangs Luitpoldstraße / Fuchsberg werden

mehrere Parkplätze angeordnet.

 

Beschlossen wird die

 

 

Variante 2 a) mit 2 Parkplätzen

oder

Variante 2 b) mit 2 Parkplätzen

oder

Variante 2 c) mit 2 Parkplätzen

 

 

Zusätzlich zur Ausschilderung (parkscheibenpflichtig, werktags, 3 Stunden, 8-18 Uhr) wird in der beschlossenen Variante die nutzbare Fläche am Boden weiß umrandet markiert.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

Variante 3.:) Ausweisung eines Einzelparkplatzes

 

Westlich des Gehweges auf Höhe des Überganges Luitpoldstraße / Fuchsberg wird ein Einzelparkplatz angeordnet. Zusätzlich zur Ausschilderung (parkscheibenpflichtig, werktags, 3 Stunden, 8-18 Uhr) wird die nutzbare Fläche am Boden weiß markiert. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

Variante 4.:) keine Ausweisung eines Parkplatzes - bisherige Situation bleibt bestehen

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Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.:) Verkauf der Fläche an den angrenzenden Anlieger

 

3:10

 

zu 2.:) Ausweisung von zwei Parkplätzen

 

2:11

 

zu 3.:) Ausweisung eines Einzelparkplatzes

 

9:4

 

zu 4.:) keine Ausweisung eines Parkplatzes - bisherige Situation bleibt bestehen

 

keine Abstimmung, da Zustimmung zu 3.)

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