Reduzieren

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Am Schererberg" beschlossen.

Nachdem zwischenzeitlich alle notwendigen Unterlagen vorliegen, konnte nun vom Büro OPLA ein erster Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet werden. Es handelt sich hierbei um einen einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB der im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird. Das Büro OPLA wird in der Sitzung den Planentwurf vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Geschäftsordnungsantrag MGR Scherer:

 

Der Marktgemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von Herrn MGR Scherer gem. Art. 49 GO fest.

 

Abstimmungsergebnis:   20 : 0

abwesend MGR Heinrich, nicht mitgestimmt MGR Scherer

 

 

MGR Becker weist darauf hin, dass bezüglich der Einhausung von Luftwärmepumpen sowie der Beurteilung von Photovoltaikanlagen im Hinblick auf die EnEV nicht der aktuellste Stand der Technik bzw. der Rechtslage berücksichtigt ist. Das Büro OPLA nimmt den Hinweis auf und wird ihn entsprechend bearbeiten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Am Schererberg" bestehend aus der Planzeichnung, Satzung und Begründung jeweils in der Fassung vom 11.04.2019 mit der Maßgabe, dass das im Entwurf im Bereich zwischen Augsburger Straße und Kirchstraße als ÜG 2 ausgewiesene Quartier als ÜG 3 mit Satteldächern ausgewiesen wird und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  20 : 1

ohne MGR Scherer

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.