Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Am Schererberg" beschlossen.
Nachdem zwischenzeitlich alle notwendigen Unterlagen vorliegen, konnte nun vom Büro OPLA ein erster Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet werden. Es handelt sich hierbei um einen einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB der im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt wird. Das Büro OPLA wird in der Sitzung den Planentwurf vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der aktuelle Bebauungsplanentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Geschäftsordnungsantrag MGR Scherer:
Der Marktgemeinderat stellt die persönliche Beteiligung von Herrn MGR Scherer gem. Art. 49 GO fest.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
abwesend MGR Heinrich, nicht mitgestimmt MGR Scherer
MGR Becker weist darauf hin, dass bezüglich der Einhausung von Luftwärmepumpen sowie der Beurteilung von Photovoltaikanlagen im Hinblick auf die EnEV nicht der aktuellste Stand der Technik bzw. der Rechtslage berücksichtigt ist. Das Büro OPLA nimmt den Hinweis auf und wird ihn entsprechend bearbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |