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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 21.02.2019:

Mit Schreiben vom 17.01.2019 beteiligten Sie uns zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Am Sommerkeller" des Marktes Mering.

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bodenschutzrecht, Staatliches Abfallrecht, Naturschutz, Bauordnung, Denkmalpflege, Kreisjugendamt, Kommunale Abfallwirtschaft und den Kreisbaumeister um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der Bauordnung erhalten Sie anbei.

Die anderen Fachstellen haben keine Bedenken vorgebracht oder aus Prioritätsgründen keine Stellungnahme abgegeben.

 

Sonstiges zu Form und Inhalt:

1.Aus der Begründung lassen sich nicht die grundlegenden Festsetzungen des Bebauungsplanes in Form der Grundzüge der Planung entnehmen. Dies ist unter Verweis auf § 2a BauGB zu ergänzen, da der Begründung dieses Bebauungsplanes auch eine Auslegungsfunktion zu kommt (z.B. bei einer späteren Entscheidung über Befreiungen).

 

2.Auf die Vorgaben des BayVGH aus den Urteilen vom 28.04.2017 (Az.: 15 N 15.967) und 04.08.2017 (Az.: 15 N 15.1713) zur Ausfertigung des Bebauungsplanes wird hingewiesen (Erforderlichkeit von gedanklicher Schnur und körperlicher Verbindung).

 

3.Die Bereiche unterschiedlicher Nutzung sind durch eine Perlschnur klar zu trennen.

 

4.Auf die erforderliche Bekanntmachung gem. § 13 a Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.

 

Darüber hinaus werden keine Anregungen oder Bedenken erhoben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

1.Diese Anregung kann nicht nachvollzogen werden. In der Begründung sind unter den Punkten „Anlass der Planung“ und „Planungskonzept“ die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes dargelegt.

 

2../.

 

3.Die Bereiche unterschiedlicher Nutzung werden in der Planzeichnung durch eine Perlschnur klar voneinander getrennt.

 

4../.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

1.Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Marktgemeinde verweist darauf, dass die Verfahrensunterlagen bereits über eine gedankliche Schnur miteinander verbunden sind.

 

3.Der Anregung wird stattgegeben.

 

4.Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 1

 

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