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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Am Sommerkeller“ beschlossen und den Entwurf in seiner Sitzung am 13.12.2018 gebilligt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 21.01.2019 bis einschließlich 26.02.2019 statt. Die eingegangenen Anregungen wurden unter den vorangegangenen TOPs behandelt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen wurden Änderung an der Planung vorgenommen, so dass eine erneute öffentliche Auslegung notwendig ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Am Sommerkeller“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung jeweils in der Fassung vom 11.04.2019 und beauftragt die Vewaltung die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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