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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 12.02.2019:

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

 

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:

Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestehen gegen die oben genannte Planung, soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, keine grundsätzlichen Einwendungen. In der Nähe zum Planungsgebiet befinden sich - wie unter Punkt 8 (S.17) der Satzung und Begründung auch korrekt dargestellt - nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Baudenkmäler/Ensembles:

 

D-7-71-146-13 (Fl.-Nr. 155):

Ehem. Hofgut, später Ziegelei; Wohnhaus, zweigeschossiger Giebelbau mit Satteldach, im Kern 2. Hälfte 18. Jh.; zugehöriger Stadel, Satteldachbau mit gewölbten Stalleinbauten, im Kern Ende 18. Jh., 1864 erweitert.

 

D-7-71-146-10 (Fl.-Nr. 158):

Kath. Kapelle St. Leonhard, Saalbau, Dachreiter mit Zwiebelhaube, 1754; mit Ausstattung.

 

Wir bitten daher um grundsätzliche und angemessene Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, auch der Bau- und Kunstdenkmalpflege. Die Baudenkmäler werden in der Begründung unter 8. mit vollständigem Listentext korrekt beschrieben. Es fehlt jedoch der Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art. 4-6 BayDSchG sowie die Kennzeichnung im zugehörigen Planwerk als Denkmal („D“). Für jede Art von Veränderungen im Nähebereich der Baudenkmäler gelten die Bestimmungen Art. 4-6 BayDSchG. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist bei allen Planungs-, Anzeige-, Zustimmungs- sowie Erlaubnisverfahren nach Art. 6 BayDSchG und bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren, von denen die Baudenkmäler unmittelbar oder in seinem Nähebereich betroffen sind, zu beteiligen.

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.d <http://www.blfd.bayern.de>;e).

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

In der Satzung wird unter dem Pkt. E „Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen“ der Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen nach Art. 4-6 BayDSchG ergänzend aufgenommen sowie die im näheren Umfeld des Plangebietes vorhandenen Baudenkmäler in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt der Anregung stattzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

abwesend: MGRin Häberle

 

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