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Sachverhalt:

 

Am 07.03.2019 unterrichtete Vizepräsident Herr Josef Gediga von der Regierung von Schwaben über deren Entscheidung, dass in Mering eine Außenstelle des Ankerzentrums Donauwörth eingerichtet werden soll.

 

Marktgemeinderat Florian Mayer forderte, Rechtsanwalt Dr. Landel zu kontaktieren und zu beauftragen ein Rechtsgutachten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Baugenehmigung vom 27.04.2016 abzugeben und ihn eventuell auch mit einem Rechtsstreit zu beauftragen.

Am Sonntag, den 17.03.2019 wandte sich Herr Marktgemeinderat Florian Mayer an den Leiter der Bauabteilung Herrn Armin Neumeir und forderte diesen auf, in der Abteilungsleiterbesprechung am folgenden Dienstag nachzufassen und Herrn Bürgermeister Kandler zu ermahnen.

 

In der Bürgerversammlung vom 27.03.2019 forderte eine Bürgerin die Baugenehmigung anzufechten, weil diese nach ihrer Ansicht rechtswidrig wäre.

 

Im Vorfeld hatte Herr Bürgermeister Kandler mehrmals versucht Herrn Dr. Landel telefonisch zu erreichen. Erst als er dies per Mail machte, erfolgte ein Rückruf am 21.03.2019 um 13.39 Uhr.

 

Herr Dr. Landel bedankte sich für die Nachricht und wollte sich nach Lektüre der Baugenehmigung wieder melden.

 

Zwischenzeitlich hat am 01.04.2019 in den Kanzleiräumen in Augsburg eine Besprechung stattgefunden.

 

Herr Dr. Landel ist bereit bei einem Stundesatz von 220,- € zzgl. MwSt. bei geschätzt 7,5 Std. Aufwand, eine rechtliche Einschätzung und ein Gutachten abzugeben. Es ist beabsichtigt, dass die Stellungnahme den Fraktionen zum 09.04.2019 zur Verfügung gestellt werden soll.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Unterzeichner erspart sich Aussagen hierzu, da seinen juristischen Kenntnissen sowieso nicht geglaubt werden wird. Allen Interessierten ist jedoch die Lektüre des § 246 BauGB in seinen beiden Fassungen vor und nach Erteilung der Baugenehmigung anempfohlen.

 

Den Mitgliedern des Gremiums war bereits vorab per E-Mail die gutachterliche Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Dr. Landel überlassen. Im Hinblick auf die schriftlichen Anfragen von MGR Becker vom 08.04.2019 wird im Gremium diskutiert, ob aktuell möglicherweise bauantragspflichtige Maßnahmen im oder am Gebäude vollzogen werden bzw. ob aktuell eine Nutzungsänderung vorliegt.

Bürgermeister Kandler verweist insgesamt auf die Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Dr. Landel. MGR Becker sieht seine schriftliche Anfrage damit jedoch nicht vollumfänglich beantwortet und beharrt auf schriftliche Einzelantworten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, Auftrag bereits erteilt.

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt von der gutachterlichen Stellungnahme von Herrn RA Dr. Landel Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:   18 : 4

 

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