Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die erneute öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" beschlossen.
Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 23.04.2019 statt.
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.
1. | Landratsamt Aichach-Friedberg z. Hd. Herrn Raab |
2. | Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach |
3. | Wasserwirtschaftsamt |
4. | Landratsamt Aichach-Friedberg - Kreisbrandrat |
5. | Bayernwerk AG |
6. | Gemeindeverwaltung Kissing |
7. | Gemeindeverwaltung Merching |
8. | Staatliches Bauamt |
9. | Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde |
10. | Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt |
11. | Abwasserzweckverband "Obere Paar" |
12. | Kreisgruppe Landkreis Aichach-Friedberg des Bund Naturschutz Bayern GmbH |
13. | Kreisgruppe für Vogelschutz z. Hd. Herrn Herzog |
14. | Industrie- und Handelskammer Augsburg und Schwaben |
15. | Herr Küppersbusch im Hause |
16. | Herr Lichtenstern im Hause |
17. | Wasserwerk Herr Gerlsbeck |
18. | Gemeinde Ried |
19. | Stadt Augsburg Stadtplanungsamt |
20. | Handwerkskammer für Schwaben |
21. | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg |
22. | Amt für ländliche Entwicklung Schwaben |
23. | Bayerischer Bauernverband |
24. | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
25. | Deutsche Telekom Technik GmbH |
26. | Energienetze Bayern (Erdgas) |
27. | Regionaler Planungsverband Augsburg |
28. | LEW TelNet GmbH |
29. | Kreishandwerkschaft Augsburg |
30. | Vodafone Kabel Deutschland GmbH |
Von diesen 30 Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt 17 Bedenken und Anregungen vorgebracht, nämlich:
1. | Landratsamt Aichach-Friedberg (7 Fachstellen) |
3. | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth |
4. | Landratsamt Aichach-Friedberg - Kreisbrandrat |
5. | Bayernwerk AG |
6. | Gemeinde Kissing |
8. | Staatliches Bauamt |
9. | Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde |
22. | Amt für ländliche Entwicklung Schwaben |
26. | Energienetze Bayern (Erdgas) |
27. | Regionaler Planungsverband Augsburg |
30. | Vodafone Kabel Deutschland GmbH |
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind 3 Stellungnahmen eingegangen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
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MGRin von Thienen, MGRin Häberle und MGR Hendlmeier haben mit Schreiben vom 10.05.2019 einen Antrag zum Bebauungsplan Nr. 67 - Gewerbepark Mering West gestellt. Hierüber wurde wie folgt abgestimmt:
1. Für die Anlage von mindestens 100 Radabstellplätzen inklusive abschließbarer Boxen wird gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben eine zusammenhängende und ausreichende Fläche vorgesehen. Die Radstellplätze dürfen nicht zu weit vom Eingang zu den Gleisen entfernt sein, da sie auch für Bahnpendler nutzbar sein sollen. Der genaue vorhandene Fahrradstellplatzbedarf sowie der zu erwartende Bedarf sind vorher zu ermitteln. Die vorhandenen Fördermöglichkeiten, auch für die Anlage von B+R-Stellplätzen in direkter Nähe zur Bahnanlage, sind zu klären.
Abstimmungergebnis: 3 : 19
2. Flachdächer und leicht geneigte Dachflächen, die keine weitere Nutzung haben (z.B. Aufenthalt oder Photovoltaik) werden auf einer kulturfähigen Substratschicht dauerhaft begrünt.
Abstimmungsergebnis: 3 : 19
3. Eine Festsetzung von Straßenbegleitgrün für öffentliche Flächen ist im Bebauungsplan zu verankern. Der Bebauungsplan wird außerdem dahingehend erweitert, dass öffentliche Grünflächen nach Biodiversitätskriterien angelegt und entsprechend fachgerecht gepflegt werden. Pestizideinsatz wird ausgeschlossen bzw. erfolgt nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde.
Abstimmungsergebnis: 4 : 17 (abwesend MGR Enzensberger)
4. Für Grundstücksfreiflächen ist eine verpflichtende Begrünung mit Bäumen vorzusehen. Die Grundstücksfreiflächen sind als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen, ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Pestizideinsatz wird ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: 6 : 16
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |