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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die erneute öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbepark Mering West" beschlossen.

Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 23.04.2019 statt.

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

1.

Landratsamt Aichach-Friedberg z. Hd. Herrn Raab

2.

Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach

3.

Wasserwirtschaftsamt

4.

Landratsamt Aichach-Friedberg - Kreisbrandrat

5.

Bayernwerk AG

6.

Gemeindeverwaltung Kissing

7.

Gemeindeverwaltung Merching

8.

Staatliches Bauamt

9.

Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde

10.

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

11.

Abwasserzweckverband "Obere Paar"

12.

Kreisgruppe Landkreis Aichach-Friedberg des Bund Naturschutz Bayern GmbH

13.

Kreisgruppe für Vogelschutz z. Hd. Herrn Herzog

14.

Industrie- und Handelskammer Augsburg und Schwaben

15.

Herr Küppersbusch im Hause

16.

Herr Lichtenstern im Hause

17.

Wasserwerk Herr Gerlsbeck

18.

Gemeinde Ried

19.

Stadt Augsburg Stadtplanungsamt

20.

Handwerkskammer für Schwaben

21.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg

22.

Amt für ländliche Entwicklung Schwaben

23.

Bayerischer Bauernverband

24.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

25.

Deutsche Telekom Technik GmbH

26.

Energienetze Bayern (Erdgas)

27.

Regionaler Planungsverband Augsburg

28.

LEW TelNet GmbH

29.

Kreishandwerkschaft Augsburg

30.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Von diesen 30 Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt 17 Bedenken und Anregungen vorgebracht, nämlich:

 

1.

Landratsamt Aichach-Friedberg (7 Fachstellen)

3.

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

4.

Landratsamt Aichach-Friedberg - Kreisbrandrat

5.

Bayernwerk AG

6.

Gemeinde Kissing

8.

Staatliches Bauamt

9.

Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde

22.

Amt für ländliche Entwicklung Schwaben

26.

Energienetze Bayern (Erdgas)

27.

Regionaler Planungsverband Augsburg

30.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind 3 Stellungnahmen eingegangen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

MGRin von Thienen, MGRin Häberle und MGR Hendlmeier haben mit Schreiben vom 10.05.2019 einen Antrag zum Bebauungsplan Nr. 67 - Gewerbepark Mering West gestellt. Hierüber wurde wie folgt abgestimmt:

 

1. Für die Anlage von mindestens 100 Radabstellplätzen inklusive abschließbarer Boxen wird gemäß den planungsrechtlichen Vorgaben eine zusammenhängende und ausreichende Fläche vorgesehen. Die Radstellplätze dürfen nicht zu weit vom Eingang zu den Gleisen entfernt sein, da sie auch für Bahnpendler nutzbar sein sollen. Der genaue vorhandene Fahrradstellplatzbedarf sowie der zu erwartende Bedarf sind vorher zu ermitteln. Die vorhandenen Fördermöglichkeiten, auch für die Anlage von B+R-Stellplätzen in direkter Nähe zur Bahnanlage, sind zu klären.

 

Abstimmungergebnis:   3 : 19

 

 

2. Flachdächer und leicht geneigte Dachflächen, die keine weitere Nutzung haben (z.B. Aufenthalt oder Photovoltaik) werden auf einer kulturfähigen Substratschicht dauerhaft begrünt.

 

Abstimmungsergebnis:   3 : 19

 

 

3. Eine Festsetzung von Straßenbegleitgrün für öffentliche Flächen ist im Bebauungsplan zu verankern. Der Bebauungsplan wird außerdem dahingehend erweitert, dass öffentliche Grünflächen nach Biodiversitätskriterien angelegt und entsprechend fachgerecht gepflegt werden. Pestizideinsatz wird ausgeschlossen bzw. erfolgt nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde.

 

Abstimmungsergebnis:   4 : 17 (abwesend MGR Enzensberger)

 

 

4. Für Grundstücksfreiflächen ist eine verpflichtende Begrünung mit Bäumen vorzusehen. Die Grundstücksfreiflächen sind als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen, ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Pestizideinsatz wird ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:   6 : 16

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

 

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