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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 28.03.2019:

Sachverhalt:

Der Markt Mering beantragt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet "Gewerbepark Mering West". Für den Bereich wurde bereits in 2017 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ("Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße") begon-nen, jedoch nicht abgeschlossen.

Diese Stellungnahme gilt gleichzeitig für die parallellaufende 12. Änderung des Flächennut-zungsplanes.

Stellungnahme:

Überschwemmungsgebiet (§ 78 WHG):

Wie in unserer Stellungnahme vom 05.12.2017 dargelegt, liegt ein kleiner Teil im Norden des Bebauungsplanes im faktischen Überschwemmungsgebiet der Paar. Die erforderliche Be-wertung/Abwägung nach § 78 Abs. 2 WHG wurde vom Markt Mering durchgeführt.

Für den durch die Bebauung verlorengehenden Retentionsraum wird ein Ausgleich ge-schaffen. Es werden zwei Retentionsflächen durch Tieferlegung des Geländes hergestellt. Die fachliche Bewertung dazu obliegt dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth.

Die Ausgleichsflächen sind in der Planzeichnung dargestellt. Eine Regelung, dass der Ersatz-retentionsraum vor Eingriff in den bestehenden Retentionsraum herzustellen ist, ist erfolgt.

Naturschutzfachlicher Ausgleich:

Als artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche werden Seigen hergestellt. In diesen Mulden wird evtl. Grundwasser freigelegt. Wird durch diese dauerhaft Grundwasser freigelegt oder findet ein Eingriff in die Grundwasserdeckschicht (2 m über dem höchstmöglichen Grundwasserstand) statt, so ist dafür ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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