Sachverhalt:
Inhalt der Stellungnahme vom 28.03.2019:
Sachverhalt:
Der Markt Mering beantragt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet "Gewerbepark Mering West". Für den Bereich wurde bereits in 2017 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ("Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße") begon-nen, jedoch nicht abgeschlossen.
Diese Stellungnahme gilt gleichzeitig für die parallellaufende 12. Änderung des Flächennut-zungsplanes.
Stellungnahme:
Überschwemmungsgebiet (§ 78 WHG):
Wie in unserer Stellungnahme vom 05.12.2017 dargelegt, liegt ein kleiner Teil im Norden des Bebauungsplanes im faktischen Überschwemmungsgebiet der Paar. Die erforderliche Be-wertung/Abwägung nach § 78 Abs. 2 WHG wurde vom Markt Mering durchgeführt.
Für den durch die Bebauung verlorengehenden Retentionsraum wird ein Ausgleich ge-schaffen. Es werden zwei Retentionsflächen durch Tieferlegung des Geländes hergestellt. Die fachliche Bewertung dazu obliegt dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth.
Die Ausgleichsflächen sind in der Planzeichnung dargestellt. Eine Regelung, dass der Ersatz-retentionsraum vor Eingriff in den bestehenden Retentionsraum herzustellen ist, ist erfolgt.
Naturschutzfachlicher Ausgleich:
Als artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche werden Seigen hergestellt. In diesen Mulden wird evtl. Grundwasser freigelegt. Wird durch diese dauerhaft Grundwasser freigelegt oder findet ein Eingriff in die Grundwasserdeckschicht (2 m über dem höchstmöglichen Grundwasserstand) statt, so ist dafür ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
./.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |