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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 12.03.2019:

Wir haben zu o.g. Vorhaben zuletzt mit Schreiben vom 01.03.2018 (Gz. 24-4621.1-196/7; 4622.8196-12/3) Stellung genommen.

Landes- und regionalplanerische Belange stehen dem Vorhaben nach wie vor nicht grund-sätzlich entgegen.

Ob bzw. inwiefern sich aufgrund der Lage von Teilbereichen des Vorhabengebietes innerhalb eines Überschwemmungsgebietes der Paar sowie teilweise im Randbereich des Vorrangge-bietes für den Hochwasserabfluss und -rückhalt Nr. H 7 „Paar" (vgl. RP 9 B 1 4.4.1.3 (Z) i.V.m. Karte 2a „Siedlung und Versorgung") besondere Anforderungen an die Planung ergeben, wird von den zuständigen Fachstellen zu beurteilen sein.

Da nach dem vorliegenden Entwurf nach wie vor bestimmte Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, weisen wir erneut auf Folgendes hin: Wir sind seitens der obersten Landesplanungsbe-hörde angehalten, bei Gewerbe und Mischgebietsausweisungen darauf hinzuweisen, dass "durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist".

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Es wird auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 24.11.2017 verwiesen. Das Wasserwirtschaftsamt ist mit dem vorgeschlagenen Retentionsraumausgleich einverstanden. Das Wasserwirtschaftsamt stellt fest, dass „nach Durchführung des Hochwasserschutzes an der Oberen Paar (Bau des HRB Putzmühle und HRB Merching) der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beim Abfluss eines hundertjährigen Hochwasserereignisses nicht mehr geflutet wird.“

Der Markt Mering nimmt den Hinweis zu den Einzelhandelsbetrieben zur Kenntnis. Der Markt Mering sieht durch den Ausschluss des Sortimentes des Nahversorgungsbedarfs sowie des Innenortsbedarf (gemäß Anlage 2 zur Begründung des Landesentwicklungsprogramm Bay-ern) das Ziel der Regierung von Schwaben als hinreichend gesichert an.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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