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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 08.04.2019:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans (westliche Grenze) befindet sich nach dem Bayeri-schen Denkmalatlas das Bodendenkmal D-7-7731-0009 "Straße der römischen Kaiserzeit" .

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist deshalb als Fachbehörde zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege am Verfahren beteiligt wurde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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