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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, welche anläßlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ erforderlich wurde.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.03.2019 bis 23.04.2019 gingen Bedenken und Anregungen verschiedener Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 16.05.2019 eingearbeitet, so dass nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.05.2019 unter Berücksichtigung der Änderungen aus der vorangegangenen Abwägung der Träger öffentlicher Belange, fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 12. Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt Aichach-Friedberg vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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