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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 20.03.2019 - siehe Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 67.

Die Einwendungen beziehen sich auf die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 67. Es wird auf die fachliche Würdigung und den Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 67 verwiesen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Anregung zur Überarbeitung der Ausgleichsflächenberechnung wird nicht stattgegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:   18 : 4

 

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