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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 16.05.2019:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit Schreiben vom 15.04.2019 beteiligten Sie uns zur Änderung des oben genannten Bebauungsplanes Nr. 64 des Marktes Mering.

 

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Naturschutz, Bauordnung und den Kreisbaumeister um Stellungnahme gebeten. Die Fachstellen haben keine Einwände vorgebracht.

 

Weiteres zu Form und Inhalt:

 

Auf die Vorgaben des BayVGH aus den Urteilen vom 28.04.2017 (Az.: 15 N 15.967) und 04.08.2017 (Az.: 15 N 15.1713) zur Ausfertigung des Bebauungsplanes wird hingewiesen (Erforderlichkeit von gedanklicher Schnur und körperlicher Verbindung).

 

Weitere Anregungen oder Bedenken der Bauleitplanung werden nicht vorgebracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Vorgaben des BayVGH wurden bei der Ausfertigung der Unterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Oberfeld I“ bereits entsprechend berücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die vorgebrachten Hinweise auch bei der weiteren Ausfertigung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 0

 

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