Reduzieren

Sachverhalt:

Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 72 für den Bereich Schloßmühlstraße gefasst. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich sollte eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich ist eine Veränderungssperre erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt zur Plansicherheit für den künftigen Planbereich aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern die Satzung über eine Veränderungssperre für das geplante Baugebiet Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße".

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  19 : 1*

*keine Teilnahme von MGR Bachmeir wegen persönlicher Beteiligung, jedoch

                                                 ohne eigene Beschlussfassung

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.