Reduzieren

Sachverhalt:

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 25.04.2019 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1.Umbau eines Einfamilienhauses und Neubau einer Garage, Lindengreppenstraße 12

2.Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Sportanger 30

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1.Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Theodor-Heuss-Straße 11 (Gebäudeklasse 3, aber bereits Antrag auf Vorbescheid im Bau- und Umweltausschuss behandelt).

2.Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage, Karlstraße 70 (Antrag auf Vorbescheid).

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

-/-

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

-/-

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.