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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 29.05.2019:

mit Schreiben vom 23.04.2019 beteiligten Sie uns zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Am Sommerkeller" des Marktes Mering.

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bau-ordnung und den Kreisbaumeister um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der Bau-ordnung erhalten Sie anbei.

 

Die anderen Fachstellen haben keine Bedenken vorgebracht.

 

Sonstiges zu Form und Inhalt:

1. Aus der Begründung lassen sich nicht die grundlegenden Festsetzungen des Bebauungs-planes in Form der Grundzüge der Planung entnehmen. Dies ist unter Verweis auf S 2 a BauGB zu ergänzen, da der Begründung dieses Bebauungsplanes auch eine Auslegungs-funktion zu kommt (z.B. bei einer späteren Entscheidung über Befreiungen).

 

2. Auf die Vorgaben des BayVGH aus den Urteilen vom 28.04.2017 (Az.: 15 N 15.967) und 04.08.2017 (Az.: 15 N 15.1713) zur Ausfertigung des Bebauungsplanes wird hingewiesen (Erforderlichkeit von gedanklicher Schnur und körperlicher Verbindung).

 

3. Zu Ziffer D Textliche Festsetzungen Satz 2:

 

Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 7 „Am Sommerkeller" wird nicht außer Kraft gesetzt, er ist lediglich während des Bestehens des neuen Bebauungsplanes Nr. 70 „Am Sommerkeller" unwirksam. Zur Außerkraftsetzung ist ein förmliches Verfahren erforderlich. Ein eigenes Verfahren zur Aufhebung wurde ja bereits eingeleitet, auf unsere Ausführungen vom 20.02.2019 hierzu wird verwiesen. Die oben genannte Formulierung ist nur zulässig, wenn das Aufhebungsverfahren gemäß unserem Schreiben vom 20.02.2019 abgeschlossen wird. Im neuen Bebauungsplan Nr. 70 „Am Sommerkeller" ist dann jedoch auf diese Aufhebung hinzuweisen.

Darüber hinaus werden keine Anregungen oder Bedenken erhoben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zu 1: Die Begründung wird hinsichtlich der grundlegenden Festsetzungen durch das Kapitel „Grundzüge der Planung“ ergänzt.

Zu 2: Die Hinweise zur Ausfertigung des Bebauungsplanes werden zur Kenntnis genommen.

Zu 3: Der Markt Mering weist darauf hin, dass die Formulierung zu D Textliche Festsetzungen Satz 2 entsprechend der Stellungnahme dahingehend geändert wird, dass mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 70 „Am Sommerkeller“ der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7 „Am Sommerkeller“ einschließlich seiner 1., 2., 3. und 4. Änderung vollinhaltlich ersetzt wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, den Anregungen zu 1 und 3 wird stattgegeben.

Die Hinweise zu 2 werden zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

abwesend MGR Enzensberger und MGR Brunner

 

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