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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 70 „Am Sommerkeller“ gefasst und den Entwurf in der Sitzung am 13.12.2019 gebilligt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB fand in der Zeit vom 21.01.2019 bis einschließlich 26.02.2019 statt.

Am 11.04.2019 hat der Marktgemeinderat die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 26.04.2019 bis einschließlich 31.05.2019 statt.

 

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 04.07.2019 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 70 „Am Sommerkeller“ bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.07.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 2

abwesend MGR Spengler

 

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