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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden. Folgende Vorhaben wurden seit dem 13.06.2019 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

-/-

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Augsburger Straße 33 (Gebäudeklasse 4, aber Vorhaben bereits als Antrag auf Vorbescheid im Bau- und Umweltausschuss behandelt)

 

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Beschluss

Beschluss:

 

-/-

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

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