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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Die Eigentümerin einer Doppelhaushälfte in der Wilhelm-Busch-Straße 4 in Mering-St. Afra möchte auf dem bestehenden Wohnhaus (2+D) eine Gaube errichten. Die Breite der Dachgaube mit einer Dachneigung von 20° soll 2,25 Meter betragen und auf der Ostseite des Gebäudes eingebaut werden. 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:09.09.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:09.11.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.11.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es sind drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Die Eigentümer zweier Nachbargrundstücke haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. Von der Eigentümerin des dritten Grundstückes liegt keine Unterschrift vor, diese Eigentümerin ist laut Antragstellerin unbekannt verzogen, so dass die Nachbarunterschriften als nicht vollständig erbracht anzusehen sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das von der Baumaßnahme betroffene Gebäude befindet sich im Altort von St. Afra außerhalb eines Geltungsbereiches eine Bebauungsplanes (Innenbereich). Die baurechtliche Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung befindet sich eine Vielzahl an die Gebäuden, die bereits über Dachgauben verfügen, teilweise mehrere Dachgauben pro Gebäude bzw. deutlich massivere und breitere Gauben. Die geplante Gaube fügt sich somit eindeutig in die Umgebungsbebauung ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich die geplante Gaube nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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