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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das Objekt Hafnerberg 6 (3 Flurstücke) wurde vor kurzem veräußert. Das Wohnhaus, laut Käufer Baujahr um 1890, aufgestockt um 1970, bietet relativ wenig Wohnraum. Daher möchte der Käufer nun den Dachstuhl steilerstellen und einen Wintergarten anbauen, um mehr Wohnraum zu generieren. Das Bestandsgebäude ist jedoch direkt an die Grundstücksgrenze ohne Abstandsflächen gebaut, so dass bei den angestrebten Baumaßnahmen die Abstandsflächen nicht auf dem eigenen Grundstück eingebracht werden können. Daher wurde nun erstmal ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht, um diese Problematik zu klären.

 

Der bestehende Dachstuhl wird um insgesamt 1,65 Meter erhöht, die bestehende Dachneigung von ca. 32° ändert sich somit auf 45°. Der Wintergarten mit der Grundfläche von 32,50 m2 (Breite 5 Meter, Länge 6,5 Meter) soll östlich am Bestandsgebäude angebaut werden. Der Abstand zur südlichen Grundstücksgrenze beträgt dabei 70 cm, teilweise etwas weniger. Der Wintergarten (Pultdach, DN 5°) hat eine Höhe von 2,2 - 2,65 Meter).

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:23.09.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.11.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.11.2019

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Die beiden Flurstücke + Zufahrt haben insgesamt fünf Nachbargrundstücke. Da der Antrag kurzfristig eingereicht wurde, sind keine Nachbarunterschriften mehr eingeholt worden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Durch die Baumaßnahme erhöht sich zwar die Gebäudehöhe von 7,98 Meter auf 9,63 Meter, trotzdem fügt sich gem. § 34 BauGB das Gebäude noch problemlos in die nähere Umgebung ein.

 

 

 

Durch die Baumaßnahmen können die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Das Landratsamt könnte eine Abweichung von den Abstandsflächen erteilen oder eine Abstandsflächenübernahme fordern. Abstandsflächen sind bauordnungsrechtliche Belange, diese werden durch die Gemeinde nicht geprüft. Das gemeindliche Einvernehmen kann aufgrund dieser Problematik nicht verweigert werden. Auf abstandsflächenrelevante Belange wird verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

MGR Eser ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht anwesend.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Auf abstandsflächenrelevante Belange wird verwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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