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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

In dem Gartengrundstück Hermann-Löns-Straße 15 soll hinter dem bestehenden Einfamilienhaus ein neues Einfamilienhaus mit Carport errichtet werden. Das EFH mit 2 Vollgeschossen hat die Grundmaße 9,99 x 7,49 Meter. Die Firsthöhe beträgt 7,43 Meter (Wandhöhe 5,92 Meter, Dachneigung 22°). Die Grundflächenzahl I wird mit 0,37; die Geschossflächenzahl mit 0,7 angegeben.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:26.09.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:26.11.2019

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.11.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es sind fünf Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Von vier Nachbargrundstücken haben alle Eigentümer dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. Wegen der Vielzahl der Eigentümer des östlich angrenzenden Mehrfamilienhauses wurde hier auf die Einholung der Unterschriften verzichtet, so dass die Nachbarunterschriften im baurechtlichen Sinne als nicht erbracht gelten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das Vorhaben fügt sich unstrittig in die deutlich massiver bebaute Umgebung (mehrere größere Mehrfamilienhäuser) ein, hinsichtlich der Höhenentwicklung bleibt das Gebäude sogar geringfügig unterhalb des Bestandsgebäude. Die Erschließung im baurechtlichen Sinne ist aktuell gesichert. Zukünftig soll das Grundstück geteilt werden und die Erschließung (Zufahrt östlich der Garage mit 3,00 Meter Breite) soll über ein Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht sichergestellt werden. Die Abstandsflächen, deren Prüfung dem Landratsamt obliegt, können auf eigenem Grund nachgewiesen werden. Die beiden nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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