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Sachverhalt:

1.Seit vielen Jahren laufen noch zwei Stundungen von Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Da es sich um Beträge handelt, die die Betroffenen ohne größere Probleme bewältigen können und damit die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben ist, hat der Gemeinderat beschlossen, die fälligen Beträge einzufordern.

 

2.Der Gemeinderat wurde über die neuen Bodenrichtwerte für erschlossenes Bauland informiert. Der Gutachterausschuss hat den Richtwert für Schmiechen von 150,- €/m² auf 280,- €/m² hochgesetzt.  

 

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Beschluss
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