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Sachverhalt:

Der Grundstückseigentümer plant auf dem Grundstück Flur Nr. 524/2 der Gemarkung Schmiechen im Gewerbegebiet Saumfeld ein Bürogebäude und eine Lagerhalle zu errichten.

Die Planung weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

1. Im Bebauungsplan ist ausnahmsweise die Errichtung eines begrünten Flachdaches festgesetzt. Das Bürogebäude soll ein solches Flachdach erhalten, wodurch aber neben der erfoderlichen Ausnahme auch eine Betreiung bezüglich der Traufhöhe und der festgestzten Dachneigung erforderlich ist.

2. Im Untergeschoss des Bürogebäudes sollen Fitnessräume entstehen, wodurch zur Belichtung die festgesetzten Aufschüttungen bzw. Abrabungen mit max. 0,50 m überschritten werden müssen.

 

Der Bau- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 über das Bauvorhaben vorberaten. Der Ausschuss empfiehlt für das Bauvorhaben die erforderliche Ausnahme (begrüntes Flachdach statt Satteldach) und für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung der zul. Wandhöhe  und der  festgesetzten Abgrabungstiefe das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauentwurf zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Lagerhalle auf dem Grundstück Flur Nr.. 524/2 der Gemarung Schmiechen und stimmt dem geplanten Bauvorhaben entsprechend den vorgelegeten Planunterlagen zu.

Für die erforderlichen Befreiungen (begrüntes Flachdach, zul. Wandhöhe und der Abrabungstiefe und der Dachneigung) wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

 

Das Be- und Entladen darf nicht auf der Straße stattfinden. Die Halle muss ausreichend Platz zur Straße erhalten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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