Sachverhalt:
Die Bauherren beabsichtigen auf dem Grundstück Flur Nr. 90/23 der Gemarkung Schmiechen ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Brunnener Straße". Entgegen der Festsetzung im Bebauungsplanes planen die Bauherrn das Gebäude statt mit der festgesetzten max. 38 Grad Dachneigung eine Dachneigung von 45 Grad zu errichten.
In der gültigen Gestaltungssatzung für Dachgauben und Gragen der Gemeinde Schmiechen ist eine max. Gaubenbreite von 1,50 m vorgesehen. Auch in diesem Punkt soll abgewichen werden und eine breitere Dachgaube errichtet werden.
Im Bereich der anliegenden Grundstücke haben die Bestandsgebäude eine Dachneigung von ca. 50 Grad, wodurch sich die beantragte Dachneigung von 45 Grad in die Umgebung einfügt.
Bei der Erstellung der Satzung für Dachgauben und Garagen wurden die Gauben mit aufgenommen, um eine verfahrensfrei Errichtung von Gauben zu ermöglichen. Eine Abweichung aufgrund einer beantragten Baugenehmigung wird unkritisch gesehen.
In der Bau- und Finanzausschusssitzung am 28.10.2019 wurde über die Anfrage beraten. Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt aufgrund der umliegenden bestehenden Bebauung dem Bauvorhaben zuzustimmen und für die erforderlichen Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.