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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Egling an der Paar hat die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auenstraße-Nord“ beschlossen. Mit Schreiben vom 21.11.2019 hat das Planungsbüro der Gemeinde Egling an der Paar nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils i.V.m. § 13 a BauGB, die Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle bis zum 31.12.2019 zu äußern.

 

Die Unterlagen sind im Internet unter <https://www.egling.com>; abrufbar.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auenstraße-Nord“ der Gemeinde Egling an der Paar werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €                                                 Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt, keine Einwände oder Anregungen bezüglich der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auenstraße-Nord“ der Gemeinde Egling an der Paar vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt sind.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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