Sachverhalt:
Am 02.12.2019 fand der runde Tisch zum nominellen Projekt "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" in Mering statt.
Als nahezu übereinstimmendes Ergebnis der Teilnehmer, insbesondere der Antragsteller des nominellen Projektes „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ wurde festgehalten, dass als erster Schritt ein Verkehrsgutachten und eine Vermessung durch einen ausgewiesenen Verkehrsplaner in Auftrag gegeben werden soll, um eine solide und erforderliche Ausgangsbasis für den zweiten Schritt in Form einer sog. Versuchsermächtigung (§ 45 Abs. 1 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung) vorzubereiten.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der § 45 Abs. 1 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung sieht eine Versuchsermächtigung zur Erprobung geplanter, verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen vor.
Rechtliche Voraussetzung ist eine sorgfältige Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung.
Diese Erforderlichkeit würde durch das beantragte Verkehrsgutachten und die Vermessung
erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Einmalig 2019:
Folgejahre: aktuell nicht verifizierbar, aber mindestens 50.000 €Einmalig 2019: € | |
Jährlich: aktuell nicht verifizierbar | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: