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Sachverhalt:

Um neuen Wohnraum zu schaffen, beschließt die Gemeinde Steindorf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Schulstraße" auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 317, Gemarkung Steindorf gemäß § 13 b BauGB. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Kosten für das Bebauungsplanverfahren

 

Um sich alle Optionen offen zu halten werden für etliche Flächen im Gemeindegebiet die in Frage kommen würden Bebauungspläne aufgestellt.

Zudem ist nicht absehbar ob dieses Verfahren auch im nächsten Jahr zur Anwendung kommt.

Eine konkrete Durchführung ist jedoch mit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht verknüpft.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Schulstraße" auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 317, Gemarkung Steindorf gemäß § 13 b BauGB. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

 

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Die Abstimmung erfolgt aufgrund persönlicher Beteiligung ohne GR Pschorr.

 

Abstimmungsergebnis: 7:1

 

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