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Sachverhalt:

Um neuen Wohnraum zu schaffen, beschließt die Gemeinde Steindorf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Eresried-Nord" auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 280, Gemarkung Eresried gemäß § 13 b BauGB. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Kosten für das Bebauungsplanverfahren

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Eresried-Nord" auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 280, Gemarkung Eresried gemäß § 13 b BauGB. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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