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Sachverhalt:

Um neuen Wohnraum zu schaffen, beschließt die Gemeinde Steindorf die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 33 „Eresried-Ost" auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 24/1, Gemarkung Eresried gemäß § 13 b BauGB. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Kosten für das Bauleitplanverfahren

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Eresried-Ost" auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 24/1, Gemarkung Eresried gemäß § 13 b BauGB. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

 

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Die Abstimmung erflogt aufgrund persönlicher Beteiligung ohne GR Egenhofer.

 

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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