Sachverhalt:
Im Bebauungsplangebiet soll entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereichs eine zusätzliche durchgängige öffentliche Grünfläche verwirklicht werden. Gleichzeitig sollen die Erschließungsstraßen „Bahnwegfeld", „Eichenweg" und „Lindenweg" innerhalb des Geltungsbereichs eine einheitliche Straßenbreite von 6,50 m erhalten (bisher zwischen 6,50 und 8,50 m).
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Zur Umsetzung des zusätzlichen Grünzugs und zur Reduzierung der Straßenbreiten ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.
Nachdem es sich hierbei um eine geringfügige Änderung handelt, die Grundzüge der Planung innerhalb des Geltungsbereichs auch weiterhin gewahrt werden können und die Änderung auch mit dem beabsichtigten städtebaulichen Konzept der Ursprungsplanung vereinbar ist, kann aus Sicht der Verwaltung die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Planungskosten für das Änderungsverfahren