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Sachverhalt:

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Antrag gestellt, die Gestaltungssatzung der Gemeinde im Bereich der Anzahl der Stellplätze zu erweitern und einen Passus mit aufzunehmen, der die Erfordernis einer Tiefgarage bei einer Mehrfamilienhausbebauung festsetzt.

Der Antrag wurde im Bau- und Finanzausschuss vorberaten. Die Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass heir eine Regelung nicht bzw. nur sehr schmer zu treffen ist, da hierbei die Grundstücksgröße, der Baukörper, die Lage der geplanten Stellplätze und vieles mehr zu beachten ist. Der Gemeinde hat die Planungshoheit und somit besteht die Möglichkeit bei Bauvorhaben, die sich nicht in die Umgebung einfügen oder auch die Stellplatzanordnung nicht zielführend ist eine Veränderungssperre zu erlassen und mittels Bauleitplanung die Ziele der Gemeinde zu verwirklichen.

Aus Sicht des der Ausschussmitglieder sollte bei Vorgesprächen mit den Bauwerbern die Belange der Gemeinde abgegrenzt werden. Sollte keine Einigung erzielt werden können kann und sollte die Gemeinde auf die rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel zurückgreifen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Im Gremium wird die Erfordernis gesehen, hinsichtlich  Mehrfamilienbauvorhaben zukünftig die Satzung geändert werden soll, evtl. eine Tiefgarage zu errichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

3:8

 

Somit abgelehnt.

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