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Sachverhalt:

 

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, in der Beethovenstraße im Bereich der HsNr. 1-3 ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) einzurichten.

 

Selbst wenn die Pkw erlaubterweise versetzt voneinander auf gegenüberliegenden Fahrbahnseiten geparkt werden, ist es wegen der so entstehenden Winkel für LKW (insbesondere der Müllabfuhr) oftmals unmöglich, die Straße durchgängig zu befahren.

 

Laut Aussage einer Anwohnerin, besteht das Problem tatsächlich nur im Bereich zwischen den HsNr. 1 und 3 und tritt im weiteren Straßenverlauf nicht mehr auf. Dies ergibt sich aus der Verbreiterung der Fahrbahn im weiteren Verlauf und aus der Position der folgenden Grundstücksausfahrten.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion hat die Situation zusammen mit der örtl. Straßenverkehrsbehörde vor Ort überprüft und sieht die Notwendigkeit eines eingeschränkten Haltverbotes im Bereich der HsNr. 1-3 als gegeben an.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: ca. 350 € für Arbeits- und MaterialkostenEinmalig 2020: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

In der Beethovenstraße wird im Bereich der HsNr. 1-3 ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11:2

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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