Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Es wird die Errichtung einer Außentreppe an der nördlichen Gebäudeseite beantragt. Die 12-stufige Treppe, welche in das 1. OG führt, hat eine Grundfläche 2,50 x 1,00 Meter. Das Eingangspodest hat eine Grundfläche von 2,30 x 1,50 Meter.
Zudem wird nachrichtlich im Bauantrag die Errichtung einer nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfreien Garage mit den Grundmaßen von 6,50 x 7,00 Meter an der östlichen Grundstücksgrenze angezeigt. Die Höhe des Kniestocks und die Dachneigung soll der bestehenden Garage angepasst werden. Diese soll aber laut Aussage des Planers erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden.
Weitere bauliche Änderungen werden nicht beantragt.
II.Fiktionsfrist
Eingang:14.01.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:14.03.2020
Nächste Gemeinderatssitzung:13.02.2020
III.Nachbarbeteiligung
Es sind vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Bei 3 der 4 Grundstücke liegen die Unterschriften vollständig vor. Beim 4. Nachbargrundstück hat nur einer der beiden Teileigentümer unterzeichnet, so dass die Nachbarunterschriften insgesamt nicht vollständig erbracht sind.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Außentreppe beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Die Treppe fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die informativ erwähnte Garage ist laut Planer nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei und wird deshalb nur nachrichtlich im Bauantrag dargestellt. Bei der Beurteilung kann diese daher unberücksichtigt bleiben.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2020: €Einmalig 2020: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: