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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 17.11.2019:

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2019 beschlossenen Bebauungsplan Nr. 68.

Nach meiner Auffassung, ist es nicht richtig, die Festsetzung der Baulinie durch den vorhandenen Baum- und Gehölzverbund im westlichen Teil meines Grundstückes zur Baugrenzermittlung in Betracht zu ziehen.

Bei einer Ortsbegehung am 14.11.2019 mit dem zuständigen Bereichsleiter des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth, Herrn Vogel, wurde mir zugesichert, dass die überfälligen Baumpflegemaßnahmen im ersten Quartal 2020 vom Wasserwirtschaftsamt erledigt werden.

Da das Alter der Bäume auf ca. 80-90 Jahre geschätzt wurde, ist nicht auszuschließen, dass auch einzelne komplett entfernt werden müssen.

Somit sehe ich die Grenzabstandsregelung wie Sie im Gemeinderat abgestimmt wurde und auf den Baumbestand basierend ist, nicht haltbar.

Eine Abstandsregelung die von der Grundstücksgrenze aus gemessen wird ist meiner Meinung nach am gerechtesten.

Deshalb bitte ich um die erneute Prüfung des Abstandes der Baulinie zur Paar.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering hat die Verlegung der Baugrenze nochmals überprüft und kommt zu dem Entschluss, die Baugrenze mit einem Abstand von 6 Meter, gemessen von der Flurstückgrenze, in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Durch den doppelten Abstand (ursprünglich 3 Meter) und der geplanten Baumpflegemaßnahmen, wird die vorhandene Gehölzstruktur sowie der Uferbereich der Paar vor einer zu nahen Bebauung geschützt. 

Darüber hinaus weist der Markt Mering darauf hin, dass bei einer Ortsbesichtigung von Seiten der Flussmeisterstelle des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth festgestellt wurde, dass bei den vorhandenen Eschen ein Pilzbefall vorhanden ist und diese größtenteils entfernt werden müssen. Unabhängig davon ist das Ziel des Marktes Merings einen ausreichenden Pufferabstand von Gehölzen und Gewässer zur Bebauung aufrecht zu erhalten. Der angeführte Vorschlag mit dem Abstand von 6 Metern, gemessen von der Flurstückgrenze bis zur Bebauung, wurde mit den berührten Eigentürmern abgestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt der Stellungnahme modifiziert stattzugeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   17 : 0*

         *ohne MGR Scherer

 

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